Forum: Löcher in der Rentenkasse
Wie sollen die Lasten verteilt werden?
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Die anhaltende Konjunkturflaute hat auch in den Sozialversicherungen zu erheblichen Finanzproblemen geführt. Besonders prekär ist die Lage bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr fehlen auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit in großem Umfang Einnahmen. Um das Defizit ausgleichen zu können, hat die rot-grüne Bundesregierung ein Notpaket mit verschiedenen Maßnahmen verabschiedet. Blickpunkt Bundestag stellt die Grundzüge des Rentensystems dar. Vertreter der vier Bundestagsfraktionen erläutern, wie sie eine gerechte Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Generationen erreichen wollen.
Die Grundlagen der deutschen Sozialgesetzgebung werden bereits vor mehr als 100 Jahren gelegt. Auf Anraten von Reichskanzler Bismarck fordert Kaiser Wilhelm I. in einer „Kaiserlichen Botschaft“ den Reichstag auf, zur „positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“ Gesetze zu deren Schutz gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Nach langwierigen Beratungen verabschiedet das Parlament schließlich 1883 das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.
Die ersten Invalidenrenten werden 1891von den neu gebildeten Versicherungsanstalten ausgezahlt. Altersrente bekommt, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Beträge sind aber gering – sie können nur als Zuschuss zum Lebensunterhalt dienen. Finanziert werden die Renten durch Beiträge, von denen die Hälfte der Versicherte und die andere Hälfte der Arbeitgeber zahlt, sowie durch einen Zuschuss des Staates – eine Regelung, die im Prinzip bis heute erhalten ist.
In den folgenden Jahrzehnten werden die Leistungen der Rentenversicherung schrittweise ausgeweitet. Der Erste und Zweite Weltkrieg schwächen das System zwar stark, es kann sich aber stets wieder erholen. Erst 1957 wird ein grundlegender Systemwechsel vollzogen, mit dem die Rentenversicherung zu einem auf dem Gedanken des Generationenvertrages beruhenden lohn- und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut wurde. Kernstück war die Reform der Einführung der dynamischen Rente. Seitdem folgen die Rentenanwartschaften und Rentenbezüge der Einkommensentwicklung. Dadurch soll nicht nur der während des Arbeitslebens erreichte Standard aufrechterhalten, sondern sollen die Rentnerinnen und Rentner auch an Produktivität, Fortschritt und an dem laufenden Einkommenszuwachs der aktiven Beschäftigten beteiligt werden.1972 wird mit weiteren Reformen die gesetzliche Rentenversicherung und das Leistungsspektrum weiter ausgebaut und verbessert.
Seitdem ist die Rente deutlich gestiegen und hat den Charakter einer Lohnersatzleistung bekommen. Erhielt ein Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren 1957 noch umgerechnet rund 120 Euro monatlich, bekommt er nun im Durchschnitt mehr als 1.100 Euro.
Die Wiedervereinigung Deutschlands stellt auch für die Rentenversicherung eine Herausforderung dar. Seit dem 1. Januar 1992 werden die Renten in den neuen Bundesländern grundsätzlich unter der Zugrundelegung der individuellen Entgelte berechnet. Darüber hinaus werden sie – wie bereits seit der Herstellung der Sozialunion zum 1. Juli 1990 – entsprechend der Entwicklung der dortigen Löhne und Gehälter angepasst. Die Überleitung des lohn- und beitragsbezogenen sowie lohndynamischen Rentenversicherungssystems auf die neuen Bundesländer erhöhte die durchschnittlichen Versichertenrenten um ein Vielfaches.
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Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Mit der Rentenreform 1992 wurde das lohn- und beitragsbezogene Rentensystem vor dem Hintergrund der ständig steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung, längeren Ausbildungszeiten und gleichzeitigem früheren Renteneintritt durch die Zusammenfassung von Rentenanpassung, Beitragssatzfestsetzung und Bundeszuschuss zu einem selbstregulierenden Mechanismus ergänzt. Seitdem ist auch bei sich ändernden sozialen ökonomischen und demographischen Rahmenbedingungen ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen ein angemessener Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben sichergestellt.
Mit der Rentenreform 1999 der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl wurde ein demographischer Faktor geschaffen, mit dem die längere Lebensdauer berücksichtigt werden sollte. Durch ihn sollte das statistische Rentenniveau – das Verhältnis zwischen Nettorente und Nettolohn – von damals etwa 70 % auf 64 % im Jahr 2030 sinken. Die im Herbst 1998 gewählte rot-grüne Bundesregierung Schröder hat diese Maßnahme nach Amtsantritt wieder rückgängig gemacht.
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Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Im Mai 2001 wurde vom Bundestag eine neue Rentenreform und die Veränderung der Rentenformel beschlossen. Kernstück der neuen Reform ist die so genannte „Riesterrente“, eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, in die jeder Versicherte selbst einzahlen kann. Sie kompensiert die Absenkung des statistischen Rentenniveaus durch die beschlossene Änderung der Rentenformel auf rund 67 Prozent des ehemaligen Nettolohns.
An der Finanzierung der Renten durch das Umlageverfahren hat sich jedoch nichts geändert. Pflichtversichert sind weiterhin grundsätzlich alle Personen, die gegen Lohn beschäftigt sind. Beamte und Selbstständige sind dagegen keine Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Berechnung der Beitragshöhe sind zwei Faktoren bestimmend: der Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz gibt an, welcher Anteil des Arbeitseinkommens in die Rentenversicherung abgeführt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich an die Gehaltsentwicklung angepasst wird, markiert die Höhe des Einkommens, bis zu dem Beiträge entrichtet werden müssen. Für alle Einkommensteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen keine Abgaben an die Rentenversicherung gezahlt werden. Eine weitere Finanzierungsquelle ist der Bundeszuschuss, der sich zum Teil aus der Ökosteuer speist. Mit ihm werden unter anderem Leistungen bezahlt, die nicht unmittelbar durch Beiträge gedeckt werden. Solch eine versicherungsfremde Leistung ist zum Beispiel die Rentenzahlung für Kindererziehungszeiten.
Das Notpaket der Regierung sieht nun zwei Maßnahmen vor, um die Beitragssätze nicht übermäßig steigen zu lassen. Zum einen wird in dem „Beitragssatzsicherungsgesetz“ die Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2003 von 3.750/4.500 Euro (Ost/West) auf 4.250/ 5.100 Euro angehoben. Das heißt: Arbeitnehmer müssen den Rentenbeitrag, den sie sich mit ihren Arbeitgebern teilen, bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 4.250 bzw. 5.100 Euro entrichten. Bei 19,5 Prozent Beitrag bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Westen bei einem Einkommen von über 5.100 Euro eine Beitragserhöhung um jeweils rund 70 Euro monatlich.
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Entwicklung des Rentenbeitragssatzes. |
Dieser Schritt bringt der Rentenversicherung Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro. Zum anderen wird die Schwankungsreserve abgeschmolzen. Statt 80 Prozent muss die Rentenversicherung nur noch zwischen 50 und 70 Prozent einer Monatsausgabe vorhalten, was die Rentenkasse um weitere fünf Milliarden Euro entlastet. Durch beide Regelungen soll ein Beitragssatz von 19,5 Prozent gesichert werden. Ohne das Notpaket wäre der Satz nach Berechnungen der Regierung von 19,1 auf 19,9 Prozent gestiegen.
Eine unvorhergesehene Verschlechterung der Wirtschaftslage könnte allerdings zu neuen Problemen führen, denn bei einer weiterhin schlechten Konjunktur könnten die Ausgaben der Rentenkassen möglicherweise über einen längeren Zeitraum die Einnahmen übersteigen.
Die Rentenzahlungen sind jedoch selbst dann nicht in Gefahr, wenn die Schwankungsreserve aufgebraucht ist: Dann zwingt das Gesetz Bundesfinanzminister Hans Eichel, mit „frischem Geld“ einzuspringen. Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, dass es dazu nicht kommen wird.
Timot Szent-Ivanyi
Riester-Rente:
Die Privatvorsorge wird in mehreren Schritten aufgebaut. Um die
maximale staatliche Förderung zu erhalten, müssen ab 2002
ein Prozent, ab 2004 zwei, ab 2006 drei und ab 2008 vier Prozent
des Brutto-Jahreseinkommens angelegt werden. Der Sparbetrag setzt
sich zusammen aus einem Eigenanteil und Zulagen. Ab 2008
beträgt die Grundzulage für jeden Versicherten 154 Euro.
Je Kind schießt der Staat 185 Euro hinzu. Der Eigenanteil kann
zudem von der Steuer abgesetzt werden. Förderfähig sind
alle Sparformen, die von einer neu gebildeten Zulassungsstelle
zertifiziert wurden. Es gelten eine Reihe von Bedingungen, zum
Beispiel:
• Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60.
Lebensjahres ausgezahlt werden.
• Die Auszahlung muss in Form einer Rentenzahlung oder als
Auszahlungsplan erfolgen. Eine Einmalzahlung ist nicht
zulässig.
• Der Anbieter muss die Zusage geben, dass zu Beginn der
Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zur
Verfügung stehen.
• Der Anbieter muss detailliert über Vertriebs- und
Verwaltungskosten informieren
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Maßnahmen sind
generationengerecht
Gudrun Schaich-Walch, SPD
gudrun.schaich-walch@bundestag.de
www.gudrun-schaich-walch.de
Von Generationengerechtigkeit kann nur dann gesprochen werden,
wenn es zu keiner Benachteiligung einer Generation auf Kosten einer
anderen Generation kommt. Generationengerechtigkeit erfordert
Augenmaß und Ausgewogenheit. Diesen Prinzipien trägt die
rot-grüne Rentenreform Rechnung. Die Rentenanpassungsformel
stellt sicher, dass die Entwicklung der Löhne bei der
Rentenerhöhung und die steigenden Belastungen durch
Beiträge für die Altersvorsorge berücksichtigt
werden. Der steigende Beitragssatz zur Rentenversicherung in 2003
führt daher bei der Rentenanpassung im Jahr 2004 zu einer
geringeren Erhöhung. Gleichzeitig werden 2003 erstmals die
Aufwendungen für die kapitalgedeckte Altersvorsorge
berücksichtigt und der Anstieg dadurch zusätzlich
gemindert.
Die Rentenversicherung ist konjunkturbedingt mit unerwartet starken
Einnahmeverlusten konfrontiert. In dieser Situation greifen die auf
einen längeren Zeithorizont bezogenen Reformen nur bedingt.
Sie müssen durch kurzfristig wirksame Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanzen ergänzt werden, die dem Ziel der
gerechten Verteilung der steigenden Kosten zwischen den
Generationen nicht entgegenstehen.
Diese Bedingung wird durch die jetzt vorgesehenen Maßnahmen
zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs erfüllt. Die
Anhebung des Rentenbeitrags von 19,1 auf 19,5 Prozent mindert die
Rentenanpassung im Jahr 2004. Die Einführung eines Korridors
von 0,5 bis 0,8 Monatsausgaben in der Schwankungsreserve hat keine
Auswirkung auf die langfristige Finanzsituation in der
Rentenversicherung. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
auf 5.100 Euro stärkt die Solidarität nachhaltig. Sie ist
ein richtiger Schritt zur breiteren Verteilung der Lasten der
Altersvorsorge. Wir stellen mit unserer Politik sicher, dass die
Lasten zwischen Alt und Jung gerecht verteilt werden.
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Verlässliche
Rentenformel
Andreas Storm, CDU/CSU
andreas.storm@bundestag.de
www.storm2002.de
Zentraler Maßstab jeder Reform unseres
Alterssicherungssystems muss die Generationengerechtigkeit sein.
Der jungen Generation dürfen nicht höhere
Beitragssätze zugemutet werden, als sie die ältere
Generation selbst zu tragen bereit war. Zugleich muss die
gesetzliche Rentenversicherung auch zukünftig ein
Alterseinkommen deutlich oberhalb des Sozialhilfeniveaus
ermöglichen. Mit Abstand die beste Lösung für eine
gerechte Verteilung der Lasten auf Jung und Alt stellt die
Ergänzung der Rentenanpassungsformel um einen demographischen
Faktor dar. Der demographische Faktor berücksichtigt die
Entwicklung der Lebenserwartung, von der es ganz wesentlich
abhängt, wie lange die Menschen Rente beziehen und welche
Kosten sich daraus für die Beitragszahler ergeben.
Mit dem demographischen Faktor wären willkürliche
Manipulationen der Rentenanpassung zu Lasten einer Generation
ausgeschlossen. Er ist daher ehrlicher, gerechter und
verlässlicher als die derzeit geltende Rentenanpassungsformel,
deren Bestandteile sich nicht aus objektiven Sachverhalten
herleiten lassen, sondern allein im Hinblick auf einen politisch
gewünschten Zielwert für das Rentenniveau und den
Beitragssatz im Jahre 2030 berechnet wurden. Wie fehlerhaft diese
Berechnungen sind, zeigt die Tatsache, dass der Beitragssatz
für 2003 ohne notdürftige Korrekturen bei 19,9 Prozent
liegen müsste – ein Wert, der mit der
„Riester-Reform“ eigentlich erst in knapp 20 Jahren
erreicht werden sollte. Im dem Maße, in dem sich die
Berechnungen der Bundesregierung als falsch erweisen, sind daher
auch weitere kurzfristige Änderungen der Rentenformel und
erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Rentenerhöhungen
einerseits sowie massive Erhöhungen der Rentenbeiträge
andererseits zu befürchten.
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Auch die Rentner sind
gefragt
Birgitt Bender, Bündnis 90/Die Grünen
info@biggi-bender.de
www.biggi-bender.de
Das umlagefinanzierte System der Alterssicherung kann nur dann
dauerhaft funktionieren, wenn die nachfolgende Generation in die
Lage versetzt wird, für dessen Finanzierung Sorge tragen zu
können. Eine sinkende Geburtenrate verbunden mit einer
steigenden Lebenserwartung sowie das faktisch sinkende
Renteneintrittsalter verschlechtern das Verhältnis von
Beitragszahlern zu Rentnern und Rentnerinnen zunehmend (Anfang der
60er Jahre ein Verhältnis von drei zu eins, heute bereits ein
Verhältnis von zwei zu eins). Die junge Generation leistet
neben den gestiegenen Beiträgen zur gesetzlichen
Rentenversicherung durch zusätzliche private Vorsorge (zum
Beispiel Riester-Rente) bereits heute einen Beitrag zur
zukünftigen Stabilisierung des Rentensystems.
Für Bündnis 90/Die Grünen sind im Sinne der
Generationengerechtigkeit auch die Rentner bei der Bewältigung
dieser Zukunftsaufgabe gefragt. Berücksichtigung sollte
hierbei auch finden, dass die Beitragssätze der Rente stark
angestiegen sind. So haben die derzeitigen Rentner ihre
Ansprüche mit deutlich niedrigeren Beitragssätzen (1955:
elf Prozent, 1968: 15 Prozent) erworben.
Wie die Forschungsgruppe Wahlen ermittelte, sind viele Rentner
bereit, zur Stabilisierung der Rentenversicherung beizutragen. So
befürworten im November 2002 50 Prozent der Befragten eine
Verschiebung der Rentenanpassung.
Umsetzungschancen für eine geringfügige Mitbeteiligung
von Rentnern sehen wir, da erfreulicherweise die Armut alter
Menschen abgenommen hat und bei Beziehern und Bezieherinnen
geringer Renten ab 1. Januar 2003 die neu eingeführte
Altersgrundsicherung zum Tragen kommt. Ein weiteres zentrales
Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen ist langfristig die
Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage und die Einbeziehung von
Selbstständigen und Beamten in die Rentenversicherung.
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Reformen mutig
angehen
Heinrich L. Kolb, FDP
heinrich.kolb@bundestag.de
http://mdb.liberale.de/kolb
Was die rot-grüne Bundesregierung mit dem so genannten
Beitragssatzsicherungsgesetz vorlegte, hat mit
Generationengerechtigkeit nichts zu tun. Die finanziellen Probleme
der Rentenversicherungsträger werden damit nicht gelöst,
sondern auf die nachfolgenden Generationen verschoben.
Was Rot-Grün hier veranstaltet, ist Flickwerk und Herumdoktern
an Symptomen, statt die dringend notwendigen Strukturreformen
endlich konsequent und mutig anzugehen. Die FDP-Fraktion im
Deutschen Bundestag hat dazu einen Entschließungsantrag
eingebracht, der Lösungswege aus der Krise aufgezeigt
hat.
Dazu gehört die bessere Ausschöpfung der
Lebensarbeitszeit. Das tatsächliche durchschnittliche
Renteneintrittsalter liegt heute bei 60 Jahren. Hinzu kommt der im
europäischen Vergleich sehr späte Eintritt deutscher
Arbeitnehmer in das Berufsleben. Auch hier muss durch eine
strukturelle Reform im Bildungsbereich eine einschneidende
Veränderung eintreten.
Im Interesse der jungen Generation ist es notwendig, dass auch die
heutigen Rentner einen Beitrag leisten. Die entsprechenden
Anpassungsschritte müssen schnell durchgeführt werden;
jede Verzögerung wird die Last für die Rentner in 30
Jahren vergrößern.
Die private Vorsorge muss nach einem schrittweisen Übergang
die gesetzliche Rentenversicherung so ergänzen, dass die
Altersvorsorge je zur Hälfte auf privater und betrieblicher
Vorsorge beruht. Durch Abbau bürokratischer Hemmnisse und
verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen ist der Aufbau der
privaten Vorsorge zu fördern.
Schließlich muss das Wohneigentum als klassische
Altersvorsorge in die Förderung mit einbezogen werden. Wer
nach geltendem Recht seine vier Wände nach Riester finanziert,
muss mit erheblichen Verlusten bei der privaten Zusatzrente
rechnen.