Blickpunkt
März 2/2003
Es bleibt dabei: CDU muss 21 Millionen zurückzahlen
Wegen Falschangaben oder Auslassungen in ihrem Rechenschaftsbericht für 1998 muss die CDU rund 21 Millionen Euro aus den Mitteln der Parteienfinanzierung an den Bundestag zurückzahlen. Diese im Februar 2000 von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse getroffene Entscheidung ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin bestätigt hat. Die von der CDU angekündigte Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0302/0302048b