Blickpunkt Bundestag
Oktober 6/2003
(3) Koalition
Das Wort bedeutet „Vereinigung“ oder „Bündnis“. Partner von Koalitionsverträgen oder Koalitionsvereinbarungen sind nicht Fraktionen, sondern Parteien. Deshalb können auch nur sie sich an derartige Verträge gebunden fühlen. Handelnde Akteure sind dagegen die Regierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze und das Parlament mit seinen Abgeordneten. Diese können aber weder in ihrer Richtlinienkompetenz (Kanzler) noch in ihrer freien Entscheidung (Abgeordnete) eingeschränkt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306020/0306020_3