Haushalt. Das Bundesministerium der Justiz soll in diesem Jahr über 339,07 Millionen Euro an Ausgaben verfügen können. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2005 um 482.000 Euro (2005: 338,6 Millionen Euro). Auch in diesem Haushaltsjahr werden die Personalausgaben laut Regierungsentwurf den größten Anteil des gesamten Haushalts ausmachen. Dafür sind 232,92 Millionen Euro vorgesehen. Im vergangenen Jahr waren es noch 236,04 Millionen Euro. Es folgen die Verwaltungsausgaben mit 71,18 Millionen Euro (73,03 Millionen Euro), die Zuweisungen und Zuschüsse mit 20,1 Millionen Euro (22,22 Millionen Euro), die Investitionen mit 17,87 Millionen Euro (10,3 Millionen Euro). Die Einnahmen des Etats veranschlagt die Regierung insgesamt mit 328,6 Millionen Euro (322,04 Millionen Euro), die aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben mit 328,22 Millionen Euro.
Dem Justizministerium selbst sind dem Entwurf zufolge 45,77 Millionen Euro (48,13 Millionen Euro) vorbehalten. Dabei kann der Personaletat einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. 36,4 Millionen Euro sind für 2006 vorgesehen; 2005 waren es 36,72 Millionen Euro. Die Verwaltungsausgaben des Ministeriums sollen 10,95 Millionen Euro (12,79 Millionen Euro) in Anspruch nehmen. Für Investitionen sind 1,29 Millionen Euro (1,44 Millionen Euro) veranschlagt. Auf der Einnahmenseite werden für dieses Jahr 25,77 Millionen Euro (21,13 Millionen Euro) eingeplant. Bei den Einnahmen aus Veröffentlichungen (beispielsweise das Bundesgesetzblatt) rechnet die Bundesregierung mit 19,18 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es noch lediglich 15,88 Millionen Euro.
Weitere Bundeseinrichtungen schlagen auf der Ausgabenseite folgendermaßen zu Buche: Deutsches Patent- und Markenamt mit 166,79 Millionen Euro (159,26 Millionen Euro) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit 46,82 Millionen Euro (48,74 Millionen Euro). Erneut gekürzt werden sollen hier Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe. Nachdem sie im Vorjahr schon über die Hälfte sanken (von 1 Millionen Euro auf 500.000 Euro), sollen sie 2006 auf 300.000 Euro gedrückt werden. Für den Bundesgerichtshof sind nach dem Entwurf im laufenden Jahr 26,76 Millionen Euro (28,33 Millionen Euro) vorgesehen, für das Bundesverwaltungsgericht 13,88 Millionen Euro (14,4 Millionen Euro) und für den Bundesfinanzhof 12,63 Millionen Euro (13,07 Millionen Euro).