Entwicklungszusammenarbeit. Einig waren sich das Deutsche Institut für Menschenrechte und amnesty international in ihrer Bewertung, der neueste Menschenrechtsbericht der Bundesregierung sei zwar stellenweise ausgezeichnet, es fehle ihm jedoch an Erläuterungen, welche Position die Regierung selbst eingenommen und welche Vorschläge sie unterbreitet habe. "Zu deskriptiv" fällt nach ihrer Meinung der Bericht der Regierung aus, so die Sprecher der beiden Organisationen, die zu einem öffentlichen Expertengespräch des Menschenrechtsausschusses am 17. Mai geladen waren.
Silke Voß-Kyeck von amnesty international nannte als Beispiel Usbekistan. In diesem Fall beschreibe die Regierung lediglich die Entwicklung, ohne zu sagen, wie sie sich für eine Verbesserung der Situation eingesetzt habe. Im Mai vergangenen Jahres waren mehrere hundert Menschen in Andischan getötet und Tausende verletzt worden. Frauke Seidensticker vom Institut für Menschenrechte sprach sich im Übrigen dafür aus, den Status des so genannten "Nationalen Aktionsplan" der Bundesregierung zu klären. Zu fragen sei, ob er verbindlich ist und wer innerhalb der Regierung seine Umsetzung koordiniert. Der Vertreter der Organisation pro asyl, Günter Burkhardt, fand es gut, dass der Menschenrechtsbericht der Regierung Ziele beschreibt. Schlecht sei aber, dass die Regierung diese Ziele in ihrer praktischen Politik nicht umsetze. Als Beispiel nannte Burkhardt den Flüchtlingsschutz. Deutschland und die EU hielten seiner Meinung nach an der Politik der Flüchtlingsabwehr und Abschottungsmaßnahmen ungebrochen fest.
Die Vorsitzende der Menschenrechtsausschusses, Herta Däubler-Gmelin (SPD), hatte eingangs darauf hingewiesen, man wolle "neue Wege" in der Arbeit des Ausschusses beschreiten, indem man verschiedene Organisationen, die mit Menschenrechten befasst seien und die wüssten, was "vor Ort" los sei, zu einem Gespräch einlade.
Auf der Grundlage werde eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Bundestages geschrieben und initiiere eine Menschenrechtsdebatte. Das wiederum solle eine Grundlage für den neuen Menschenrechtsbericht der Bundesregierung werden.