Dr. Volker Wissing, FDP
Richter am Landgericht a. D.
Abitur am staatlichen Gymnasium Bad Bergzabern. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken und an der Albrecht-Ludwigs-Universität, Freiburg im Breisgau, 1994 erstes juristisches Staatsexamen, Rechtsreferendar im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, 1996 zweites juristisches Staatsexamen in Mainz. 1997 Promotion im Umweltrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster.
Leiter der Widerspruchsstelle der Sonderabfall-Management Gesellschaft (SAMGmbH) in Mainz. 1997 Ernennung zum Richter. Tätigkeit am Landgericht Zweibrücken, der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Landau. 2000 bis 2004 Persönlicher Referent, Parlaments- und Kabinettsreferent von Justizminister Herbert Mertin in Mainz, 1999 bis 2002 Lehrbeauftragter der Universität Mainz.
Seit 2001 Kreisvorsitzender der FDP Landau/Südliche Weinstraße; Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Pfalz und im FDP-Landesvorstand Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit Januar 2004.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landesjustizprüfungsamt Rheinland-Pfalz,
Mainz,
Mitglied der Prüfungsabteilungen I und II
Pamina-Schulzentrum Gymnasium
Herxheim-Stiftung, Herxheim,
Mitglied des Vorstandes
Stadt Landau, Landau,
Mitglied des Stadtrates
Verwaltungsgerichtshof der Union
Evangelischer
Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Berlin,
2. Stellvertreter der 2. Beisitzerin des Senats
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.,
Berlin,
Mitglied des Beirates
Deutsch-Jordanische Gesellschaft
e.V., Hannover,
Mitglied des politischen Beirates
Fridtjof-Nansen-Akademie für
politische Bildung,
im Weiterbildungszentrum Ingelheim, Ingelheim,
Mitglied des Stiftungskuratoriums
Vereinigung Liberaler Juristen
Rheinland-Pfalz, Mainz,
Vorsitzender
Versicherungsombudsmann e.V.,
Berlin,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".