Glossar
Gesetzgebungskompetenz
Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht, für einen bestimmten Lebensbereich die Gesetzte erlassen zu dürfen, um diesen zu regeln.
Nach dem Grundgesetz haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz (GG) es nicht auf den Bund übertragen hat (Art. 70 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz kennt zwei Formen der Kompetenzübertragung auf den Bund, die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Das Instrument der Rahmengesetzgebung hingegen wurde im Zuge der jüngsten Grundgesetzänderungen, der Föderalismusreform, abgeschafft. Durch die Reform eingeführt wurde die Abweichungsgesetzgebung, ein Sonderfall der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 Abs. 3 GG).
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gesgeb_kompetenz