Römische Verträge
Nach dem 1951 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/ Montanunion), vereinbarten die EGKS-Staaten nach schwierigen Verhandlungen und dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 nur zwei Jahre später, 1956, die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG/EURATOM). Die Verträge wurden am 25. März 1957 feierlich von den Außenministern Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Benelux-Staaten auf dem Kapitol in Rom unterzeichnet. Sie traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Der EGKS-Vertrag ist 2002 ausgelaufen. Die Römischen Verträge aber gelten in der Fassung des Vertrages von Nizza fort und sind noch immer das Fundament der EU.