Missbrauch bei Leiharbeit?
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt derzeit fest, dass Leiharbeitnehmer zu den selben Konditionen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche. Allerdings sind abweichende Reglungen bei zuvor arbeitslosen sowie Leiharbeitnehmern mit Tarifvertrag zugelassen.
Die Linksfraktion fordert in einem Gesetzentwurf, die beiden Ausnahmeregelungen zu streichen. Elf Sachverständige legen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, dem 10. Dezember 2007, ihre Auffassung zu dem Gesetzentwurf dar.
Zeit: Montag, 10. Dezember 2007, 11.00 bis ca.
12.00 Uhr
Ort: Reichstagesgebäude, Fraktionsebene,
Sitzungssaal 3 S 001
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums unter der E-Mail-Adresse arbeitundsoziales@bundestag.de anzumelden.
Bild und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der Sachverständigen:
- Rainer Huke, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Peter Mumme, Claus G. Schneider, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- Thomas Bäumer, Peter Auth, Adecco Personaldienstleistungs GmbH
- Hanno-Lutz Hoff, Swen Tech, Betriebsrat der Randstad Deutschland
- Johannes Jakob, Reinhard Dombre, Deutscher Gewerkschaftsbund
- Dr. Markus Promberger
- Ingrid Hofmann
- Dr. Mark Lembke
- Gunter Smits
- Jörg Schlagbauer
- Felix Weitenhagen