NOTFALLKONZEPT ZUR KÜSTENSICHERUNG WEITERENTWICKELN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Eine Kommission, die nach der Havarie des Frachters "Pallas" im Oktober 1998 das bisherige Notfallkonzept für die Sicherung der deutschen Küste an Nord- und Ostsee vor den Folgen von Schiffsunfällen bewerten und Vorschläge für dessen Weiterentwicklung erarbeiten soll, wird nach Angaben der Bundesregierung "in den nächsten Monaten" ihren Bericht mit darin enthaltenen Handlungsempfehlungen vorlegen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2430) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/1229) mit. Da beabsichtigt sei, diesen Bericht, der auch dem Parlament dann zugeleitet werde, sorgfältig auszuwerten und gemeinsam mit den Küstenländern notwendige Konsequenzen zu ziehen, wolle man mit der Antwort auf die Anfrage der Union diesen Ergebnissen nicht vorgreifen. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, wie die Regierung die Auffassung bewertet, eine übergeordnete, nationale und mit allen Kompetenzen zur Abwendung von maritimen Katastrophen ausgestattete Küstenwache sei notwendig. Sie hatten in diesem Kontext auf den Widerstand einiger Küstenländer gegen ein solches Vorhaben verwiesen.
Die Regierung teilt ergänzend mit, ein bereits am 8. März vergangenen Jahres vorgelegter Bericht des Verkehrs- und Bauministeriums zur Havarie der "Pallas" enthalte vorläufige Bewertungen und erste Schlussfolgerungen. Kurzfristige Maßnahmen seien bereits realisiert. Dies betreffe die Überarbeitung der Alarmpläne, die Definition von Entscheidungskriterien für den Notschleppeinsatz, die Bestimmung der Vororteinsatzleitung und die Ausrüstung der Schiffe "Neuwerk" und "Mellum" mit reißfesten Schlepptrossen. Es stehe außerdem an, zusätzliche allwettertaugliche Hubschrauber vertraglich zu binden, zusätzliche Mannschaften für Notschleppeinsätze bereitzustellen und für solche Einsätze weitere Kapazitäten dadurch vorzuhalten, dass der Chartervertrag mit dem Hochseeschlepper "Oceanic" verlängert werde. Eingeleitet seien auch Maßnahmen mit Blick auf das Zusammenwirken mit den für den Katastropheneinsatz zuständigen Stellen der Länder.