"ATOMGESETZ WIRD IN RECHTLICH ZULÄSSIGER WEISE GEÄNDERT" (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-um) Das Atomgesetz kann nach Ansicht der Bundesregierung in rechtlich zulässiger Weise so geändert werden, dass unter anderem bereits erteilte Betriebsgenehmigungen für Kernkraftwerke nachträglich befristet werden können.
In ihrer Antwort ( 14/2742) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/2547) weist die Regierung deren "Unterstellung" zurück, wonach der "Atomausstieg im Konsens" allein dazu bestimmt sei, "rechtlich unhaltbare Zusicherungen aus dem Koalitionsvertrag auf politischem Wege dennoch umzusetzen".
Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Aussage auf "alle vorliegenden Gutachten" bezüglich verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Fragen des Ausstiegs aus der Atomenergie.
Darüber hinaus teilt sie mit, die beabsichtigten Vereinbarungen mit der Energiewirtschaft sowie "weitere regelungsbedürftige Punkte" in einem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes zu realisieren.
Genaue Details seien Gegenstand der laufenden Konsensverhandlungen. Der Bundestag und die Länderparlamente hätten anschließend die Gelegenheit, "im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Befugnisse" über den Gesetzentwurf zu entscheiden, so die Regierung weiter.