IVU-RICHTLINIE SOLL NATIONALES RECHT VERÄNDERN (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-um) Die europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung soll baldmöglichst die einschlägigen Fachgesetze und Verordnungen des deutschen Rechts ablösen.
In ihrer Antwort ( 14/2866) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/2731) kündigt die Bundesregierung an, dazu einen entsprechenden Entwurf für ein Artikelgesetz vorzulegen.
Weiteren Angaben zufolge verpflichten EG-Richtlinien, die hinreichend bestimmt seien, die staatlichen Stellen unmittelbar.
Sie stellten aber keine zusätzlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Anlagen. Der Länderausschuss für Immissionsschutz habe am 13./14. Dezember 1999 in Frankfurt/Main den betroffenen Behörden Ansatzpunkte gegeben, wie sie die IVU-Richtline unmittelbar anwenden können.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für den Betrieb von Industrieanlagen hingen von den Anordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Fachgesetze sowie der unmittelbar wirkenden Bestimmungen der IVU-Richtlinie ab.
Solche Unternehmen, die einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen Behörden der Länder gestellt hätten, würden über den Umfang der unmittelbar wirkenden Bestimmungen beraten, so die Regierung weiter.