SELBSTMORD EINES ABGESCHOBENEN KURDEN KLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Mit dem Selbstmord eines in die Türkei abgeschobenen Kurden setzt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2842) auseinander.
Dem Bericht einer kurdischen Tageszeitung vom 22. Februar zufolge solle der im Mai 1999 abgeschobene Kurde F.
O. am 12. Februar nach Inhaftierung und anschließende Folterungen durch türkische Polizeibehörden Selbstmord begangen haben.
Der Kurde sei im Juni 1996 auf Grund staatlicher Repressionen aus der Türkei geflüchtet und habe in Dresden politisches Asyl beantragt.
Den deutschen Behörden seien seine Aussagen zu seiner Verfolgung in der Türkei nicht glaubwürdig erschienen, so dass er abgeschoben wurde, so die PDS.
Die Bundesregierung soll nun darlegen, ob ihr dieser Fall bekannt ist und ob sie die türkischen Behörden um Stellungnahme gebeten hat.
Die PDS will zudem erfahren, mit welcher Begründung der Asylantrag des Kurden abgelehnt wurde und ob die Bundesregierung Kenntnisse darüber hat, weshalb der Kurde trotz seiner Aussage, ihm drohe in der Türkei der Tod, abgeschoben wurde.
Gefragt wird auch nach den Konsequenzen, die die Bundesregierung aus diesem Fall für künftige Abschiebungen in die Türkei zieht.
Die Bundesregierung soll darüber hinaus darlegen, ob ihr weitere Todesfälle als Folge von Folterungen durch türkische Sicherheitskräfte seit 1990 bekannt sind.