WOHNUNGSWIRTSCHAFT IN DEN NEUEN LÄNDERN ENTLASTEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern soll nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestärkt werden.
Die Fraktionen haben einen Gesetzentwurf ( 14/2983) vorgelegt, der es Wohnungsunternehmen, die Altschuldenhilfe nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz in Anspruch genommen haben, in "wettbewerbsneutraler Weise" ermöglichen soll, frühzeitig einen Schlussstrich unter ihre Privatisierungspflichten zu ziehen.
Das Altschuldenhilfe-Gesetz verpflichtet bislang Wohnungsunternehmen in der ehemaligen DDR, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes bis zum Jahr 2003 zu privatisieren.
Diese Frist soll nun auf das Jahr 1999 vorgezogen werden. Außerdem enthält der Gesetzentwurf die Möglichkeit, die Privatisierungspflicht durch Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds abzulösen.
Zur Begründung heißt es, die Ziele des Altschuldenhilfe-Gesetzes seien bereits weitgehend erreicht. Die Auswertung der von den Wohnungsunternehmen vorzulegenden Jahresberichte durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) habe ergeben, dass über 75 Prozent der rund 360.000 zu veräußernden Mietwohnungen bereits privatisiert seien.
Das durch die Altschuldenhilfe initiierte Investitionsvolumen habe Ende 1997 etwa 80 Milliarden DM betragen.
Andererseits werde es nach Auskunft von SPD und Bündnisgrünen für einen Teil der Wohnungsunternehmen vor allem in strukturschwachen Gebieten zunehmend schwerer, die Verpflichtungen aus dem Altschuldenhilfe-Gesetz zu erfüllen.
In Regionen mit großem Bevölkerungsrückgang und hoher Arbeitslosigkeit sei es in vielen Fällen schwierig, Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen.
Daher sollen Wohnungsunternehmen, denen die vollständige Erfüllung der Privatisierungspflicht Schwierigkeiten bereitet, Sicherheit über die ihnen gewährte Teilentlastung bekommen.
Aus diesem Grunde werde der Zeitpunkt, bis zu dem die Privatisierungspflicht erfüllt sein muss, auf Ende vergangenen Jahres vorgezogen.
Der starke Rückgang der Privatisierungszahlen im letzten Jahr auf ein Viertel des Volumens von 1998 zeige, dass das Privatisierungspotential ausgeschöpft sei.
Vorraussetzung soll sein, dass ein "Nicht-Vertretenmüssen" der Unternehmen für ihre Versäumnisse vorliegt.
Laut Gesetzentwurf soll dies der Fall sein, wenn das Wohnungsunternehmen "intensive Bemühungen" unternommen hat, um die Verpflichtung zu erfüllen.
Unternehmen, für die das nicht zutrifft und die ihre Privatisierungspflicht nicht erfüllt haben, kann nach den Plänen entweder eine Nachfrist bis 2003 gewährt werden oder sie können ersatzweise Zahlungen an den Erblastentilgungsfonds leisten.