REGIERUNG: GEWERBESTEUER BLEIBT ERHALTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Gewerbesteuer bleibt in ihrer Substanz unverändert als eine eigenständige Steuer der Gemeinden erhalten.
Daran ändere auch die im Steuersenkungsgesetz vorgesehene pauschalierte Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld nichts, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2975) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2829).
Eine Ausdehnung der Gewerbesteueranrechnung auf Kapitalgesellschaften sei nicht beabsichtigt. Bei der Festlegung der Körperschaftsteuersatzes auf künftig 25 Prozent sei bereits berücksichtigt, dass die Gewinne der Kapitalgesellschaften grundsätzlich auch mit Gewerbesteuer belastet sind.
Bei Personenunternehmen, die von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Optionsmöglichkeit keinen Gebrauch machten, sei die Gewerbesteuerbelastung in dem jeweils anzuwendenden Einkommensteuersatz noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Einkommensteuer des Unternehmens werde daher durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer in Höhe des zweifachen Messbetrages gemindert.
Diese vorgesehene Anrechnung führe bei einem gewichteten durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatz von zurzeit knapp 400 Prozent zur angestrebten Entlastung von der Gewerbesteuer.
Eine Anhebung des Anrechnungsbetrags würde diesen Zusammenhang durchbrechen und sei auch nicht vorgesehen, argumentiert die Regierung.
Die geplante Änderung der Gewerbesteuerumlage berücksichtige die höheren Gewerbesteuereinnahmen, die aus der vorgesehenen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage resultierten.
Neue Schätzergebnisse und Änderungen der Gesetzesvorlage im Gesetzgebungsverfahren mit Auswirkungen auf die Gewerbesteuer würden bei der endgültigen Festlegung der Umlage am Ende der parlamentarischen Beratungen berücksichtigt.
Die Gewerbesteuermehreinnahmen der Gemeinden beruhten überwiegend auf den vorgesehenen Einschränkungen bei den Abschreibungsbedingungen, heißt es in der Antwort weiter.
Diese wirkten zwar bezogen auf eine einzelne Investition nur zeitlich befristet, bei steigendem gesamtwirtschaftlichen Investitionsvolumen komme es dennoch zu dauerhaften Mehreinnahmen.
Diese dauerhafte Steuermehreinnahmen der Gemeinden rechtfertigten auch eine dauerhafte Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, so die Regierung.