BUNDESREGIERUNG PLANT ÄNDERUNGEN IM AKTIENRECHT (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung plant Änderungen im Aktienrecht und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4051) vorgelegt.
Sie will damit nach eigenen Worten unter anderem darauf reagieren, dass große börsennotierte Aktiengesellschaften in Deutschland wie etwa Lufthansa, DaimlerChrysler, Siemens, Telekom sowie Dresdner Bank und Deutsche Bank von der herkömmlichen Inhaber- zur Namensaktie gewechselt seien.
Zur Begründung hätten die Gesellschaften angeführt, die registrierte Namensaktie sei international weit verbreitet und werde insbesondere zur Einführung an US-amerikanischen Börsen benötigt.
Durch diese Entwicklung sei offenbar geworden, so die Regierung weiter, dass derzeitige Regelungen im Aktiengesetz von 1965 weitgehend veraltet seien und heutigen Erfordernissen nicht mehr entsprächen.
Deshalb sei es notwendig, die in das Aktienregister aufzunehmenden Daten neu zu bestimmen. Der Entwurf sehe deshalb vor, die Umschreibung von Aktien im Register, die heute durch elektronische Datenübermittlung unter Mitwirkung der Wertpapiersammelbank und der beteiligten Kreditinstitute erfolge, eindeutig und datenschutzrechtlich klar zu regeln.
Insbesondere werde das Einsichtsrecht in das Aktienregister erheblich eingeschränkt und auf die eigenen Daten des jeweiligen Aktionärs begrenzt.
Ferner werde eine Zweckverwendungsregelung für die Daten aufgenommen, die bestimme, was die Gesellschaft mit den sensiblen Informationen im Aktienregister tun dürfe und was nicht.
Laut Gesetzentwurfsoll zudem die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Die Regierung erläutert, die Zahl der umlaufenden Aktien und der Aktionäre habe erheblich zugenommen.
Insbesondere habe sich die Aktionärsstruktur deutlich verändert; sie sei international geworden. Ein Großteil der privaten, vor allem aber institutionellen Aktionäre der Publikumsgesellschaften sei weltweit gestreut.
Diese "dramatischen Veränderungen" stünden im Widerspruch zu den bürokratischen Formerfordernissen, die rund um die Hauptversammlung im deutschen Aktiengesetz bestünden.
Dort seien vielfältige Schriftformerfordernisse vorgesehen, die mit der Entwicklung der modernen Informationstechnologie nicht Schritt gehalten hätten und insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich Schwierigkeiten bereiteten.
Deshalb sei unter anderem geplant, das Aktienrecht für neue Informationstechnologien zu öffnen, um unter anderem die Stimmrechtsausübung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern.
Besonders bedeutsam sei dabei die Rücknahme der Schriftform für die Stimmrechtsvollmachten im Aktiengesetz.
Dadurch bleibe es künftig den Beteiligten überlassen, selbst zu entscheiden, welche maßgeschneiderten Konzepte sie für die Abstimmung wählen wollen.
In Betracht kämen künftig etwa die elektronische Bevollmächtigung oder die telefonische Vollmachtserteilung.