KOMMUNEN KÖNNEN DER STIFTUNGSINITIATIVE BEITRETEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Aufnahme von Kommunen und kommunalen Betrieben als Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft steht mit dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" nicht im Widerspruch.
Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4535) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/4370) fest.
Darin heißt es, die Bundesregierung werde nicht widersprechen, wenn Kommunen und kommunale Betriebe einen "derartigen Willen ausdrücklich bekunden".
Sie würde es vielmehr begrüßen, wenn Kommunen und kommunale Betriebe ihre freiwilligen Leistungen als "Zustiftung" im Sinne des Gesetzes, das der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern dient, bestimmen würden.