Im Bundeshaus notiert: Zusatzprotokoll zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte
Berlin: (hib/POT) Die Regierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/1649) vorgelegt, mit dem das im November 2002 unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 ratifiziert werden soll. Mit dem Abkommen wird die rechtliche Basis dafür gelegt, dass auf dem Rhein unter von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt festzulegenden Bedingungen neben dem Schiffsattest nach der Rheinschiffsuntersuchungsordnung auch andere Zeugnisse, andere Schiffsatteste und neben dem Rheinpatent auch andere Schiffspatente anerkannt werden können.