Regierungsentwurf zur Änderung des Europol-Übereinkommens vorgelegt
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll der Europäischen Union vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens will die Bundesregierung die nach dem Grundgesetz erforderlichen Voraussetzungen für die Annahme des Protokolls schaffen ( 15/1648). Der Gesetzentwurf umfasst auch die Umsetzung des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol. Mit dem Regierungsentwurf wird eine Forderung des Vertrags mit der Europäischen Union umgesetzt, nach der Europol die Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen ermöglicht werden muss. Darüber hinaus werden Regelungen festgelegt, die es Europol erlauben, sich an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ersuchen zu wenden, Ermittlungen in speziellen Fällen vorzunehmen und zu koordinieren.
Bestehende Regelungen über die Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten werden durch die Neuregelung nicht verändert und haben Vorrang, heißt in der erläuternden Denkschrift zum Gesetzentwurf. Zu den finanziellen Auswirkungen wird dargelegt, die Kosten für erforderliche personelle und organisatorische Maßnahmen aufgrund der Kompetenzerweiterung Europols seien noch nicht bezifferbar. Den Angaben zufolge werden sie ebenso wie die laufenden Betriebskosten durch Haushaltsbeitrage der Mitgliedstaaten gedeckt. Der durch den Bund zu leistende deutsche Anteil liegt danach bei 23,82 Prozent.