Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes hielt "Volmer"-Erlass für rechtmäßig
Berlin: (hib/CHE) Der umstrittene "Volmer"-Erlass vom 3. März 2000 stand nicht im Widerspruch zu den Visa-Regelungen des Schengen-Abkommens. Das sagte der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Gerd Westdickenberg, bei der 17. Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses am Mittwochvormittag. Nicht nur seine Meinung, sondern auch die seiner Mitarbeiter sei es damals gewesen, dass sich die neuen Visa-Bestimmungen im gesetzlichen Rahmen bewegt hätten: "Ich kann mich nicht erinnern, dass ich je einen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Erlasses gehabt habe", sagte Westdickenberg.
Im Zentrum seiner Befragung durch den Ausschuss stand eine Hausbesprechung des Auswärtigen Amtes vom November 1999, bei der der Auftrag für die Ausarbeitung des "Volmer"-Erlasses erteilt worden ist. Die Besprechung wurde von Bundesaußenminister Joschka Fischer geleitet, wobei der "Hauptredeanteil" bei Staatsminister Ludger Volmer gelegen habe, sagte der Beamte. Er konnte sich jedoch nicht daran erinnern, wie der Satz "im Zweifel für die Reisefreiheit" in den Erlass gelangt ist. Zwar wusste er über die Urheberschaft des Satzes nichts zu sagen. Allerdings sei ihm vom Hörensagen her bekannt gewesen, "dass man von Seiten des Staatsministers großen Wert darauf gelegt habe", sagte der Zeuge. Aus seiner Akteneinsicht habe sich außerdem ergeben, dass dieser Satz nicht im ersten, sondern erst im zweiten oder dritten Entwurf in den Erlass gelangt sei. Westdickenberg wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei der internen Besprechung hauptsächlich um Fragen der Familienzusammenführung gegangen sei. Die Probleme hinsichtlich des Ehegatten- und Kindernachzugs seien die Hauptgründe für die Änderung der Visa-Bestimmungen gewesen. "Es gab immer wieder Klagen", sagte der heutige Botschafter beim Vatikan. Über einige dieser Fälle sei auch während der Sitzung gesprochen worden. "Wir mussten eine Lösung finden", so Westdickenberg weiter.
Über Probleme an deutschen Botschaften sei er zwar informiert worden, erläuterte der Zeuge, jedoch könne er sich an Einzelheiten kaum erinnern. "Es kamen kritische Stimmen aus Osteuropa, aber Details kann ich nicht mehr nennen." Allerdings sei ihm noch ein Schreiben des damaligen deutschen Botschafters in Moskau, Ernst-Jörg von Studnitz, im Gedächtnis. "Aber da ging es nur um personelle Belange", sagte Westdickenberg. Auf die Kritik von Bundesinnenminister Otto Schily am "Volmer"-Erlass angesprochen, antwortete der Beamte: "Es ist mir bewusst, dass Schily den Erlass kritisiert hat, aber an Details kann ich mich nicht mehr erinnern."