Kommunale Anliegen bei der Betreuung von Arbeitslosen berücksichtigen
Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU hat die Bundesregierung aufgefordert, für einen "fairen Wettbewerb" zwischen so genannten Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu sorgen. Unter Optionskommunen werden jene 63 Landkreise und sechs kreisfreien Städte verstanden, die für die Dauer von sechs Jahren den Gesamtkatalog der Leistungen an Arbeitslose in eigener Regie betreuen. Dafür plädiert die Union in einem Antrag ( 15/5578). Die Zusammenarbeit sei nicht immer konstruktiv verlaufen, was dem Wettbewerb "nicht immer dienlich ist". So sähen sich die Optionskommunen mit einem besonderen Praxisproblem im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit konfrontiert. Oftmals meldeten Arbeitergeber offene Stellen ausschließlich an die BA. Im Regelfall könnten die Optionskommunen zwar über den virtuellen Arbeitsmarkt auf diese Angebote zugreifen, allerdings nur beschränkt, wenn diese anonymisiert sind. Im Gegensatz zu den Mitarbeitern in den Agenturen für Arbeit sei es den Kommunen nicht möglich, zu erkennen, welche potentielle Arbeitgeber hinter einer solchen anonymisierten Offerte stehen. Dies behindere die Vermittlungstätigkeit der Kommunen beträchtlich und sei auch den Betroffenen nicht zu erklären, so die CDU/CSU. In Einzelfällen sei es darüber hinaus im Rahmen der Berufsberatung, die in der Zuständigkeit der BA liege, dazu gekommen, dass Jugendliche an die Optionskommunen verwiesen wurden. Den Belangen jugendlicher Arbeitsloser als besonderer Problemgruppe werde dies nicht gerecht.
Weiter fordert die Union, die Bundesregierung müsse darauf hinwirken, dass die zentrale technische Kommunikation und Informationstechnik den Erfordernissen angepasst werden, um Zeitverluste und Ineffizienzen bei der Aufsicht, Revision und Kontrolle des Sozialgesetzbuches II-Vollzugs zu vermeiden. Weiter sollten die erhoben Daten den jeweiligen Kommunen vor Ort zugänglich gemacht werden, um dadurch Transparenz und Effizienzkontrolle vor Ort zu schaffen und Planungssicherheit zu ermöglichen, sowie die von den Kommunen gemeldeten Arbeitslosenzahl in die amtliche Statistik aufzunehmen. Darüber hinaus müsse die kommunale Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Rahmen der Revision sicher gestellt sein. Es sei zu prüfen, inwieweit durch eine Regionalisierung derzeit entstehende Ungleichgewichte in der Verteilung von Be- und Entlastung auf der kommunalen Ebene ausglichen werden könnten.