hib-Meldung
226/2005
Datum: 15.11.2005
heute im Bundestag - 15.11.2005
Bündnis 90/Die Grünen: Migrantinnen vor Zwangsheirat besser schützen
16/61). Migrantinnen, die 16 Jahre alt werden
und die seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
sind, sollten daher nicht mehr nur auf eigenen Antrag hin, sondern
schon von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit
dieser unbefristete Aufenthaltstitel nicht dann ausläuft, wenn
sich die betreffende Person - beispielsweise wegen einer
Zwangsverheiratung - länger als sechs Monate im Ausland
aufhält, sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend
geändert werden, dass eine solche Niederlassungserlaubnis auch
bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt.
Nachgezogenen Ehegattinnen sollte im Falle einer Zwangsverheiratung
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht regelmäßig auch
innerhalb der ersten 24 Monate in Deutschland erteilt werden
können. Wie die Bündnisgrünen erläutern, werde
diese Härtefallregelung heute bereits angewandt, wenn
Migrantinnen von ihren Partnern physische oder psychische Gewalt
erfahren. Sie sollte auf den Fall der Zwangsverheiratung erweitert
werden. Ferner sollte die derzeit geltende Frist, die zur
Verfügung steht, um die Aufhebung einer durch Drohung
erzwungenen Ehe zu beantragen, von einem Jahr auf drei Jahre
verlängert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine
umfassende bundesweite Studie zum Ausmaß von
Zwangsverheiratung und so genannten Ehrverbrechen in Auftrag zu
geben. Wie die Fraktion weiter ausführt, hat schon die
Ausgestaltung des Tatbestands "Zwangsheirat" als besonders schwerer
Fall der Nötigung durch die rot-grüne Regierungskoalition
deutlich gemacht, dass es sich dabei um strafwürdiges Unrecht
handelt. Von diesem neuen Straftatbestand gehe ein klares Signal
aus, dass der Staat diese Menschenrechtsverletzung "in keinster
Weise" akzeptiert, sondern im Gegenteil dagegen vorgehen will. Es
sei zu prüfen, ob die neue Strafvorschrift ausreicht, um die
Zwangsverheiratungen in Deutschland erfolgreich zu bekämpfen
oder ob weitergehende strafrechtliche Maßnahmen die Opfer
besser schützen und deshalb notwendig sind. Ferner schlagen
die Bündnisgrünen einen "Aktionsplan Zwangsverheiratung
bekämpfen" vor, bei dem Bund und Länder gemeinsam die
Rechte der Opfer stärken.
Berlin: (hib/BOB) Um Frauen vor Heiratsverschleppungen zu
schützen, fordern Bündnis 90/ Die Grünen die
Bundesregierung auf, die aufenthaltsrechtliche Situation von in
Deutschland lebenden Migrantinnen zu schützen. Dies schreibt
die Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_226/01