Einheit zur Betrugsbekämpfung größere Kompetenzen einräumen(eu) Klare und erweiterte Kompetenzen für die Betrugsbekämpfungseinheit der Europäischen Kommission (Uclaf) hat am 20. Januar das Mitglied des Europäischen Rechnungshofes und dessen früherer Präsident, Bernhard Friedmann, gefordert. Friedmann erklärte in einer öffentlichen Sitzung des Europaausschusses, dabei gelte es vor allem, der Uclaf eine selbständigere Position einzuräumen und somit von den Hierarchiesträngen innerhalb der Kommission unabhängiger zu machen. Zudem müsse der Einheit das Prüfungsrecht für andere Gemeinschaftsinstitutionen eingeräumt werden. Innerhalb der derzeitigen Strukturen, so das Mitglied des Rechnungshofes, erscheine ihm die Betrugsbekämpfungseinheit zu abgekapselt und zudem aufgrund organisatorischer und struktureller Mängel nicht in der Lage, ihre Arbeit effizient zu erledigen. Zu beklagen sei auch eine mangelnde Kontinuität im Arbeitsablauf, da zahlreiche Mitarbeiter mit befristeten Zeitverträgen eingestellt würden. Zu dem Vorschlag des Kommissionspräsidenten Jacques Santer, ein unabhängiges Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu schaffen, äußerte Friedmann die Befürchtung, aufgrund der vorgeschriebenen Verfahren in der EU werde möglicherweise zuviel Zeit vergehen, bis diese Behörde ihre Arbeit aufnehmen könne. Es sei jetzt aber vonnöten, schnell zu handeln, weshalb er erweiterten Befugnissen und einer besseren Organisation von Uclaf den Vorzug gebe. Die Anregung, die Aufgaben einer Betrugsbekämpfungseinheit in seine Behörde einzugliedern, lehnte Friedmann ab. Dreihundert Staatsanwälte und Polizisten paßten strukturell nicht in das Gefüge eines Rechnungshofes. Friedmann unterstrich vor den Abgeordneten im übrigen seine Überzeugung, der Haushalt der Europäischen Union sei betrugsanfällig. Bei einem Subventionshaushalt läge dies in der Natur der Sache und sei auch auf anderen politischen Ebenen zu registrieren. Friedmann plädierte deshalb unter anderem dafür, in Zukunft Subventionstatbestände genauer zu definieren und schon vor Ablauf der festgelegten Frist zu evaluieren. Ferner könne die Förderung der EU auf zinsverbilligte Darlehen umgestellt werden. Weiteren Angaben des Gastes aus Luxemburg zufolge hat der Rechnungshof in der Vergangenheit viermal hintereinander kein positives Testat für den EU-Haushalt erteilen können, da dieser bei etwa fünf Prozent des Volumens auf der Ausgabenseite mit "schweren Unregelmäßigkeiten" belastet gewesen sei. |