"Öffentlich geloben"(vt) Nach dem Willen der F.D.P. soll der Bundestag den Verteidigungsminister in seiner Haltung unterstützen, auch zukünftig feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr in der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Fraktion betont in einem Antrag ( 14/284), solche Gelöbnisse fänden in der Bevölkerung einen breiten Konsens und seien eine Möglichkeit, um die Bindungen und Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft zu zeigen. Feierliche Gelöbnisse seien deshalb "zeitgemäß und richtig". Nach Ansicht der Liberalen soll das Parlament Verteidigungsminister Rudolf Scharping deshalb in seiner Auffassung stützen, die Durchführung von feierlichen Gelöbnissen auf öffentlichen Plätzen rufe keine Militarisierung der Gesellschaft hervor oder begünstige diese. Solche Gelöbnisse seien vielmehr der sichtbare Ausdruck dafür, "daß die Bundeswehr in der Mitte unserer Gesellschaft steht und durch die Politik auch bewußt in die Mitte gestellt wird". Die Oppositionsabgeordneten erläutern weiter, Gelöbnisfeiern im Beisein der Öffentlichkeit dokumentierten die Bereitschaft junger Wehrpflichtiger, Recht und Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Damit schützten diese auch die Verfassung, welche es der für die Bundeswehr verantwortlichen Politik zur Verpflichtung mache, dem Frieden zu dienen, und die einen Angriffskrieg unter Strafandrohung verbiete. |