Haushaltsansatz für Wohngeld löste einen Schlagabtausch aus(vb) Scharf kritisiert hat die parlamentarische Opposition am 20. Januar im Verkehrs- und Bauausschuß den im Bundeshaushalt 1999 vorgesehenen Ansatz für Wohngeld von 4,02 Milliarden DM. Die CDU/CSU bescheinigte dem anwesenden Fachminister Franz Müntefering (SPD) deshalb einen "miserablen Start". Der Minister und die SPD-Fraktion wiesen die Kritik zurück. Die Union hielt Müntefering vor, dieser müsse hinnehmen, sogar noch weniger Mittel für Wohngeldzahlungen zur Verfügung zu haben als sein von der SPD noch zu Oppositionszeiten kritisierter Vorgänger. Ver sprechungen der neuen Koalition zum Thema Wohngeld erwiesen sich somit als leer. Auch F.D.P. und PDS zeigten sich unzufrieden. Die kleinste Oppositionsfraktion merkte an, "Zahlen lügen nicht" und sprach deshalb von einem "Offenbarungseid" des Ministers. Müntefering und weitere Sozialdemokraten erwiderten, angesichts der finanziellen Hinterlassenschaft der Vorgängerregierung seien die finanziellen Spielräume für Wohngeld leider nicht größer. Deshalb habe man Zusagen in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt. Die nunmehr eingeplanten Mittel für Wohngeld seien insofern ein realistischer Ansatz, da die grundsätzliche Novelle in diesem Bereich erst im Laufe des Jahres anstehe. Müntefering warf in diesem Zusammenhang der alten Koalition aus CDU/CSU und F.D.P. vor, sie habe mit ihrer Etatvorlage für 1999 im Sommer vergangenen Jahres einen "Wahlkampfhaushalt" präsentiert und darin unrealistische Erwartungen geweckt. Allein für das Verkehrs- und Bauministerium habe eine Deckungslücke von etwa 1,3 Milliarden DM bestanden. Die CDU/CSU legte unterdessen einen Antrag ( 14/292) vor, der eine gesamtdeutsche Novellierung des Wohngeldgesetzes zum Ziel hat. Das Parlament solle die Regierung auffordern, einen Entwurf rechtzeitig vorzulegen, damit das Gesetz bis spätestens 1. September dieses Jahres in Kraft treten könne. Die Union spricht sich dafür aus, mit Blick auf die Einkommens- und Mietentwicklung die Einkommensgrenzen und die Miethöchstbeträge anzupassen sowie die Wohngeldtabellen auf ihre familiengerechte Angemessenheit zu überprüfen. Ferner müsse die Zuordnung der Gemeinden zu den Mietenstufen auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Die derzeitige Einstufung der Gemeinden im früheren Bundesgebiet sei dem aktuellen örtlichen Mietenniveau anzupassen. Die sechs Mietenstufen des Wohngeldgesetzes bringen das Mietenniveau in den einzelnen Gemeinden zum Ausdruck. Dabei liegt dem Mietenniveau die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten in den Gemeinden von den durchschnittlichen Quadratmetermieten im Bundesgebiet zugrunde.Die Abgeordneten sprechen sich außerdem dafür aus, die Tabelle mit den Höchstbeträgen, bis zu denen die Miete oder Belastungen bei der Gewährung des Tabellenwohngeldes berücksichtigt werden können, der Mietenentwicklung anzupassen. Nach dem Auslaufen der geltenden Übergangsregelung für die neuen Länder am 31. Dezember 2000 sei diese Tabelle für das gesamte Bundesgebiet zu vereinheitlichen. Die CDU/CSU fordert ferner, gleichzeitig das Wohngeldrecht in Ost und West zu vereinheitlichen, ohne das geltende Leistungsniveau in den neuen Ländern zu mindern. |