Veranstalter zufrieden(to) Die Reiseveranstalter sind nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht im Jahre 1994 zufrieden. Dies berichtete das Ministerium am 20. Januar im Tourismusausschuß, als es über den Stand der Umsetzung dieser EG-Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union berichtete. Das neue Recht habe keine strukturellen Veränderungen im Veranstaltermarkt hervorgerufen. Durch die Pauschalreiserichtlinie werden Reiseveranstalter verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zum Schaden ihrer Kunden zu versichern. Laut Ministerium hat es einige Fälle gegeben, in denen Reisende geschädigt worden seien, weil ihnen bei Reisebuchung kein Sicherungsschein ausgestellt worden sei. |