ARBEITS UND SOZIALMINISTERIUM Im Haushalt 1999 sind 28 Milliarden DM für die Arbeitslosenhilfe vorgesehen(hh) Der größte Anteil im Etat des Arbeits und Sozialministeriums (Epl 11) wird wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 1999 für die Zuweisungen und Zuschüsse benötigt. Die Bundesregierung hat dafür 171,6 Milliarden DM (1998: 147,46 Milliarden DM) eingestellt. Mit 1,33 Milliarden DM (2,57 Milliarden DM) folgen die Ausgaben für Investitionen. Die Personalkosten sind mit 244,63 Millionen DM (240,41 Millionen DM) veranschlagt und die sächliche Verwaltung mit 121,52 Millionen DM (111,82 Millionen DM). Allein die Sozialversicherungen verschlingen von den Gesamtausgaben dieses Etats 119,61 Milliarden DM. Im letzten Haushalt waren es noch 92,21 Milliarden DM. Von dieser Summe entfallen auf den Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten 53,18 Milliarden DM (56,64 Milliarden DM). Der Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern wird 15,07 Milliarden DM (16,19 Milliarden DM) betragen und der zusätzliche Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten 15,6 Milliarden DM. Die Vorjahressumme lag bei 9,6 Milliarden DM. Größere Summen entfallen in diesem Kapitel zudem auf die Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung, die mit 14,23 Milliarden DM (13,7 Milliarden DM) veranschlagt ist, und auf die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, für die 13,6 Milliarden DM bereitstehen. Dieser Posten ist neu gegenüber dem Vorjahr. Die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern ist mit 2,9 Milliarden DM (2,45 Milliarden DM) ausgewiesen. 2,5 Milliarden DM hat die Regierung für die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den Etat eingestellt. Diesen Posten gab es im letzten Haushalt nicht. Die Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten wurden von 1,4 Milliarden DM auf 1,56 Milliarden DM angehoben. Einen Rückgang erfuhren die Ausgaben für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Belief sich dieser Posten 1998 noch auf 46,58 Milliarden DM, so stehen dafür nun nur noch 43,32 Milliarden DM zur Verfügung. Die größte Streichung entfällt in diesem Kapitel auf den Zuschuß und die Betriebsmitteldarlehen an die Bundesanstalt für Arbeit, die dafür nur noch mit 11 Milliarden DM gegenüber 14,1 Milliarden DM im Vorjahr rechnen kann. Den Rotstift setzte der Finanzminister zudem bei den Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler an. Der Ansatz wurde von 1,22 Milliarden DM auf 800 Millionen DM reduziert. Gegenüber dem Vorjahr neu ausgewiesen sind in diesem Kapitel 1,4 Milliarden DM für nichtinvestive Strukturanpassungsmaßnahmen. Neu hinzugekommen sind ferner Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Höhe von 600 Millionen DM. Den Löwenanteil in diesem Kapitel werden wie in den Vorjahren die Mittel für die Arbeitslosenhilfe ausmachen. 1998 waren es 28,5 Milliarden DM; jetzt sind dort 28 Milliarden DM eingestellt. Das Kapitel Kriegsopferversorgung und fürsorge sowie gleichartige Leistungen wird 9,11 Milliarden DM (10,2 Milliarden DM) verschlingen. Einsparungen in diesem Kapitel gab es für die Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen, die von 1,05 Milliarden DM auf 640 Millionen DM zurückgingen, und bei der Heil und Krankenbehandlung, die von 1,11 Milliarden DM auf 1,02 Milliarden DM zurückgefahren wurden aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes. Von 14 Millionen DM auf nun 7,8 Millionen DM reduziert wurde darüber hinaus die Erstattung von Kosten der Heil und Krankenbehandlung an Krankenkassen. Von 28,57 Millionen DM auf 29,14 Millionen DM leicht aufgestockt wurden im Gegenzug die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Häftlingshilfegesetzes und der SEDUnrechtsbereinigungsgesetze. Einen Aufwuchs von 86,32 Millionen DM auf 94,44 Millionen DM gab es für die als eigenes Kapitel ausgewiesene Förderung der Eingliederung und Rückeingliederung ausländischer Arbeitnehmer. Aufgestockt wurde in diesem Rahmen der Titel "Koordinierungs und Sondermaßnahmen", und zwar von 49 Millionen DM auf 57 Millionen DM. Diese Ausgaben dienen dem Ziel, die soziale Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, insbesondere die Koordinierung und Förderung der sprachlichen und beruflichen Bildung, zu verbessern. Die Allgemeinen Bewilligungen des Epl 11 sind mit 757,15 Millionen DM (905,6 Millionen DM) veranschlagt. 470 Millionen DM (450 Millionen DM) davon werden für die Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr benötigt. Der zweitgrößte Posten entfällt mit 135,9 Millionen DM (201 Millionen DM) auf soziale Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle und Stahlindustrie. Erheblich verringert wurden die Mittel für Rehabilitationseinrichtungen, wofür nun nur noch 72 Millionen DM bereitstehen. Im Vorjahr belief sich der Ansatz auf 100 Millionen DM. Das Ministerium selbst kann laut Entwurf über 159,76 Millionen DM (155,25 Millionen DM) verfügen. Davon entfallen allein 103,09 Millionen DM (102,51 Millionen DM) auf das Personal. Im Sozialetat sind ferner Mittel ausgewiesen für Gerichte und nachgeordnete Dienststellen: · Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 95,58 Millionen DM (97,85 Millionen DM); · Bundesversicherungsamt: 44,7 Millionen DM (42,72 Millionen DM); · Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung: 27,77 Millionen DM (23,24 Millionen DM); · Bundesarbeitsgericht: 47,12 Millionen DM (52,98 Millionen DM): · Bundessozialgericht: 25,36 Millionen DM (24,87 Millionen DM).
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