Blickpunkt
Dezember 11/1999
VERFASSUNGSGERICHT Für Baumaßnahmen Gelder bewilligt(hh) Der Bundestag hat bei den Investitionen im Einzelplan für das Bundesverfassungsgericht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 770.000 DM für Baumaßnahmen veranschlagt, ansonsten aber den Regierungsentwurf ohne wesentliche weitere Änderungen passieren lassen. So sind im kommenden Haushaltsjahr 22,61 Millionen DM für Personal, 3,88 Millionen DM für Verwaltungsausgaben und 1,64 Millionen DM für Investitionen vorgesehen ( 14/1400 - Epl. 19, 14/1916, 14/1922, 14/1923, 14/1924).
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911027c