Über Härteklausel berichten(wi) Die CDU/CSUFraktion verlangt von der Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen Bericht zum Stromeinspeisungsgesetz vorzulegen. In einem Antrag ( 14/2239) weisen die Abgeordneten darauf hin, in der Novelle zum Stromeinspeisungsgesetz vom April 1998 sei festgelegt worden, dass das Bundeswirtschaftsministerium spätestens in diesem Jahr dem Bundestag über die Härteklausel des Gesetzes berichtet. Dieser Bericht sei dem Bundestag bisher nicht vorgelegt worden. Die Härteklausel begrenzt die Aufnahmeverpflichtung für Strom aus erneuerbaren Energien durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU) auf fünf Prozent, verbunden mit einer eingeschränkten Pflicht zur Vergütung durch das EVU, wenn mehr als fünf im Jahresverlauf eingespeist werden. Bevor aber dieser Fall eintritt, sollte rechtzeitig eine andere Ausgleichsregelung getroffen werden, heißt es in dem Gesetz. |