AUSSCHUSS FÜR ANGELEGENHEITEN DER LÄNDER Kein Gesamtkonzept zur Zukunft der Treuhandunternehmen erarbeiten(nl) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am 15. Dezember einen Antrag der CDU/CSUFraktion abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Bundeskanzleramt ein Gesamtkonzept über die Zukunft aller Treuhandunternehmen erarbeiten zu lassen und dem Ausschuss bis Ende März 2000 vorzulegen. Die Union hatte den Antrag damit begründet, ein dem Ausschuss vorliegender Bericht des Bundesfinanzministeriums zur BeteiligungsManagementGesellschaft Berlin (BMGB) zeige, dass es immer noch kein Gesamtkonzept gebe und die Entscheidungen zu den Gesellschaften im Einzelfall getroffen würden. Ausserdem sei die Federführung für die wichtigen Fragen beim inanzministerium geblieben. Die Zukunft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der TreuhandNachfolgeunternehmen sei unmittelbar mit strukturpolitischen Entwicklungen in Ostdeutschland verbunden und stelle somit eine "typische Querschnittsaufgabe" für Ostdeutschland dar, heißt es in dem Antrag. Eine Bearbeitung und strategische Entscheidung im Bundesfinanzministerium allein aus fiskalischer Sicht oder aus "Stellenplanerwägungen heraus" sei kontraproduktiv. Der OstBeauftragte der Bundesregierung, Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD), bezeichnete die BvS als "Kernelement". Zur BvS werde die Bundesregierung Ende Januar einen ausführlichen Bericht vorlegen. Während von CDU/CSUSeite die Zusammenlegung von TreuhandNachfolgeeinrichtungen kritisiert wurde, hielt die SPDFraktion dies für sinnvoll. Zur BMGB berichtete die Regierung, sie werde mit der Lausitzer und Mitteldeutschen BergbauVerwaltungsgesellschaft (LMBV) verschmolzen, die dann unmittelbare Tochtergesellschaft des Bundes werde. Fünf Mitarbeiter der BMGB gingen auf die LMBV über, die die verbleibenden Rechte und Pflichten der BMGB übernehme, sodass diese kurzfristig beendet werden könne. Vor dieser Fusion würden die Geschäftsanteile der Energiewerke Nord auf den Bund übertragen, sodass auch die Energiewerke unmittelbare Tochter des Bundes würden. Die BMGB war 1994 gegründet worden, um die Treuhandunternehmen, die kurzfristig nicht zu privatisieren waren, längerfristig aber Marktchancen aufwiesen, zu sanieren und zu privatisieren. Der BMGB waren zudem die drei Auslaufgesellschaften Energiewerke Nord, LMBV und die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) als Tochtergesellschaften zur Betreuung übertragen worden. Diese wickeln ökologische und atomare Altlasten auf dem Gebiet der neuen Länder ab und erhalten dafür Bundeszuwendungen. Inhaltliche Änderungen der Unternehmenskonzepte seien damit nicht verbunden. |