GESETZENTWURF DER PDS Aus Spendenskandal lernen(re) Konsequenzen aus dem Spendenskandal innerhalb der CDU fordert die PDS. Die Fraktion hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien ( 14/2719) vorgelegt. Diesem zufolge soll künftig die Berichtspflicht des Bundestagspräsidenten zu den Parteifinanzen erweitert und öffentlicher gemacht werden. Unter anderem soll ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, sich der Hilfe des Bundesrechnungshofes zu bedienen. Die PDS zielt ferner darauf, staatliche Finanzmittel, die aufgrund eines nicht vorschriftsmäßigen Rechenschaftsberichtes nicht ausgezahlt oder zurückerstattet wurden, in den Bundeshaushalt einzustellen. Spenden von juristischen Personen sollen künftig nicht mehr statthaft sein, Spenden von natürlichen Personen auf 30.000 DM jährlich begrenzt werden. Zudem müsse die Publikationsgrenze für solche Spenden auf 6.000 DM abgesenkt werden. Das Führen von Auslandskonten für Parteien ist nach dem Willen der PDS künftig generell zu verbieten. Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, den Posten "sonstige Einnahmen und Ausgaben" im Rechenschaftsbericht von Parteien deutlicher, als dies bislang der Fall war, offen zu legen. |