Abgeordnetengesetz geändert(bn) Zugestimmt hat der Bundestag am 17. Februar dem Gesetzentwurf ( 14/2235) der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europa.abgeordnetengesetzes. Danach werden mit sofortiger Wirkung die Anrechnungsbestimmungen für das Übergangsgeld ehemaliger Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Mitglied des Bundestages bleiben, verschärft. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt wird danach das Übergangsgeld in voller Höhe ruhen. Mit Beginn der 15. Wahlperiode werden sonstige Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen zu 80 Prozent auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Diese Regelung gilt gleichermaßen für neu und wiedergewählte Mitglieder des Bundestages. Zudem wird die bisherige Amtsausstattung der Abgeordneten an die technische Entwicklung der Informations und Kommunikationstechniken angepasst – ohne zusätzliche Belastung des Haushalts. Der Entscheidung des Plenums lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ( 14/2660) zugrunde. |