GESUNDHEITSMINISTERIUM
Fast die Hälfte des Etats für Pflegeeinrichtungen
(hh)Die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder machen mit 868 Millionen DM (2000: 926 Millionen DM) fast die Hälfte des Etatentwurfs des Gesundheitsministeriums aus. Dieser wird auf insgesamt 1,75 Milliarden DM beziffert, während er für das laufende Jahr noch bei 1,84 Milliarden DM liegt. Die Investitionen sollen sich auf 1,02 (1,11) Milliarden DM, die Zuweisungen und Zuschüsse auf 209 (218) Millionen DM und die Personalausgaben auf 325 (318) Millionen DM belaufen. Für die sächlichen Verwaltungsausgaben sind für 2001 mit 195 Millionen DM 3 Millionen DM weniger vorgesehen als für das laufende Jahr.
Da die Finanzhilfen für die Pflegeeinrichtungen Teil der Allgemeinen Bewilligungen sind, sollen diese mit 1,15 (1,23) Milliarden DM den wesentlichen Teil des Budgets des Bundesministeriums für Gesundheit ausmachen. Zur Erklärung heißt es über diesen Posten, laut Pflege-Versicherungsgesetz gewähre der Bund den neuen Ländern in den Jahren 1995 bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von jährlich 800 Millionen DM für Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Die Zahlungen an das internationale Gesundheitswesen, die auch Teil der Allgemeinen Bewilligungen sind, sollen mit 83 Millionen DM um 8 Millionen DM höher liegen als im laufenden Jahr. Die Erstattungen der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge sollen gleich bleibend 10 Millionen DM betragen, während für Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 11 Millionen DM weniger und insgesamt 50 Millionen DM ausgegeben werden sollen. Ebenfalls zurückgefahren werden sollen die Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von modellhaften Pflegeeinrichtungen, und zwar von 53 auf 42 Millionen DM.
Die Maßnahmen gegen den Drogen- und Suchtmittelmissbrauch sollen mit 26,9 (27,25) Millionen DM und die entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen mit weiterhin 12 Millionen DM gefördert werden. Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs werden dem Entwurf zufolge wie im laufenden Jahr mit 9,8 Millionen DM unterstützt.
Für die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung sollen 45,12 (45,62) Millionen DM eingestellt werden. 40,41 (40,70) Millionen DM davon gehen laut Entwurf an die Länder für Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste".
Für das Gesundheitsministerium sind für 2001 8 Millionen DM zusätzlich eingeplant, so dass sich dieser Posten auf 89 Millionen DM beläuft.
Dem Ministerium unterstehen als Bundes-oberbehörden nicht rechtsfähige Bundesanstalten und zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens:
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 21,23 (21,24) Millionen DM
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Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (Köln): 23,68 (26,73) Millionen DM
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Paul-Ehrlich-Institut (Langen/Hessen): 78,60 (82,27) Millionen DM
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bonn): 185,51 (194,03) Millionen DM
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Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten/Berlin): 83,84 (80,41) Millionen DM
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Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (Berlin): 118,23 (120,96) Millionen DM