EIGENHEIMZULAGENGESETZ GEÄNDERT Niedrigenergiehäuser und Solaranlagen länger fördern(fi) Der Bundestag hat am 27. Oktober beschlossen, die Ökozulagen zum Eigenheimzulagengesetz um zwei Jahre bis 31. Dezember 2002 zu verlängern. Auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 25. Oktober ( 14/4422) nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze ( 14/4130) in geänderter Fassung an. Mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde im Ausschuss ein Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes ( 14/4131). Die im Eigenheimzulagengesetz neben dem Fördergrundbetrag bestehende Zusatzförderung für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen wie Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen von bis zu 500 DM jährlich sowie die Zusatzförderung für den Bau oder Kauf eines Niedrigenergiehauses von 400 DM jährlich bei höchstens achtjähriger Förderungsdauer läuft zum Jahresende 2000 aus. Bereits 1998 war sie um zwei Jahre verlängert worden. Da mit dem Inkrafttreten der geplanten Energieeinsparverordnung als Nachfolgeregelung zur Wärmeschutzverordnung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist, hatten die Fraktionen eine Verlängerung dieser Zusatzförderung um zwei Jahre vorgeschlagen. Beschränkung für NeubautenBei der Herstellung oder dem Kauf eines Neubaus wird die Förderung jedoch auf Wohnungen beschränkt, für die die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt. Diese Beschränkung soll verhindern, dass auch Bauherrn und Käufer eines Neubaus die Zusatzförderung für Energiesparmaßnahmen erhalten, die bereits nach der geplanten Energieeinsparverordnung erforderlich sind. Der Finanzausschuss hat die Leistungszahlen für die Förderung einer Elektro-Wärmepumpenanlage von bislang 3,5 auf 3,8 bei einer elektrischen Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage und auf 4,0 bei allen sonstigen Elektro-Wärmepumpenanlagen erhöht und sie damit an den Stand der Technik angepasst. Der Ausschuss übernahm damit ein Votum des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Mit der Koalitionsmehrheit lehnten die Finanzpolitiker einen Antrag der Union ab, die Zusatzförderung generell um zwei Jahre zu verlängern, unabhängig vom Inkrafttreten der geplanten Energieeinsparverordnung. Eine solche Regelung sei einfacher handhabbar, so die Fraktion. Der von der CDU/CSU eingebrachte Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Zusatzförderung auch für Bauherren und Käufer eines Neubaus zu verlängern, für die bereits die höheren Anforderungen der geplanten Energieeinsparverordnung gelten. Das verabschiedete Gesetz enthält auch Änderungen des Wohngeldgesetzes. Vervollständigt wird der Katalog der zu berücksichtigenden steuerfreien Einnahmen. Dazu gehören der steuerfreie Teil von Abfindungen, steuerfreie Leistungen bei Arbeitnehmern im Bergbau und die steuerfreie Verletztenrente. Daneben wurde das verfassungsrechtliche Gebot, Familien gegenüber Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften nicht schlechter zu stellen, auch auf den besonderen Mietzuschuss ausgedehnt. PDS: Förderung ausdehnenAm 26. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der PDS ( 14/4351) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen, durch den die Förderung des Erwerbs von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft auch auf bestehende, nicht eigentumsorientierte Genossenschaften ausgedehnt werden soll. Die Eigenheimzulage sollte jedem Berechtigten einmal für die Anschaffung von Anteilen an einer solchen Wohnungsgenossenschaft gewährt werden. Als Bemessungsgrundlage empfiehlt die PDS die geleistete Einlage bis maximal 40.000 DM. Eine Mindesthöhe des Genossenschaftsanteils als Bedingung für die Zulage sollte entfallen. Die Grundförderung beziffert die Fraktion auf 15 Prozent des Genossenschaftsanteils (maximal 6.000 DM). Ziel sei es, breiten Schichten der Bevölkerung die Beteiligung an genossenschaftlichem Wohneigentum zu erleichtern. |