ZIVILDIENSTBEAUFTRAGTER IM AUSSCHUSS "Verkürzung des Dienstes schafft keine Probleme"(fa) Die ab dem Jahr 2002 geplante weitere Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate führt nicht zu wesentlichen Problemen bei der Organisation des Wehrersatzdienstes. Dies erklärte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dieter Hackler, in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 25. Oktober. Im Rahmen seines Berichts über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Zivildienst erklärte Hackler weiter, die Befürchtungen von Spitzenverbänden und Beschäftigungsstellen, dass der Zivildienst auf fünf oder sieben Monate reduziert würde, hätten sich nicht bewahrheitet. Die Entscheidung für einen Wehrdienst von neun und einen Zivildienst von zehn Monaten habe man mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die gefallenden Entscheidungen dem Zivildienst grundsätzlich für die nächsten Jahre Planungssicherheit gegeben hätten. Damit sei zumindest zurzeit keine grundsätzliche Neustrukturierung erforderlich. Allerdings sei es wichtig, sich in Zukunft stärker an den Bedürfnissen der jungen Männer zu orientieren. Arbeitsverhältnisse und Ausbildung berücksichtigenLaut Hackler könne es nun möglicherweise schwieriger werden, Zivildienstplätze nahtlos hintereinander zu besetzen. Ein momentaner Vorschlag der Arbeitsgruppe gehe davon aus, dass man jemand möglichst nicht aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis herausholen wolle. Ziel sei es, möglichst wenig in die Lebensplanung einzugreifen. Insbesondere sei darauf zu achten, dass über die reine Dienstdauer hinausgehende Zeitverluste vermieden würden. Weiter erläuterte Hackler, die Förderung des Freiwilligenengagements sei ein wichtiges Feld für die Arbeitsgruppe. Es solle ein neues Modell entwickelt werden, wonach ein sogenannter anderer Dienst im Inland – wie bislang schon im Ausland – zum Erlöschen der Zivildienstpflicht führe. Laut Hackler ist geplant, diesen Freiwilligendienst über zwölf Monate laufen zu lassen. Der Bund müsse dann die Sozialversicherung übernehmen. Auch müsse es möglich sein, eine im Rahmen des Dienstes erworbene Qualifikation auf eine Berufsausbildung anzurechnen. Daher sollten Zeugnisse erteilt werden, die die erworbene Qualifikation bescheinigen. Die CDU/CSU legte in der Ausschusssitzung Wert auf die Feststellung, dass sich die Koalitionsfraktionen über die Beibehaltung der Wehrpflicht nicht einig seien. Während die Sozialdemokraten dafür seien, lehnten die Bündnisgrünen die Wehrpflicht ab. Der Dissens müsse geklärt werden, bevor man weiter plane. Es sei zu begrüßen, dass die Arbeitsgruppe an Einführungslehrgängen und Einweisungsdiensten nichts ändern wolle, auch wenn die reale Dienstzeit dadurch absinke. Es stelle sich die Frage, ob die Einführung des Freiwilligendienstes eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes sei. Planungssicherheit in Frage gestelltDie F.D.P. sah die Planungssicherheit für den Zivildienst alleine durch dessen Beibehaltung nicht gegeben. Auch sei es nicht richtig, dass Neustrukturierungen nicht erforderlich seien. Die einzige Neuerung sei ein zwei Monate länger dienender Zivildienstleistender mit einer Zertifizierung. Deshalb sei es fragwürdig, warum die zehn Monate dienenden Zivis keine Zertifikate bekämen. Die Situation für junge Leute würde nicht verbessert und Wehrgerechtigkeit sei nicht gegeben. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläuterte, dass alle Zivis Zeugnisse bekämen. Neu sei im Freiwilligendienst, dass dort eine berufliche Qualifikation zertifiziert werden könne. Dabei müsse geprüft werden, welche Tätigkeitsfelder hierfür in Frage kämen. Dieter Hackler führte weiter aus, der "andere Dienst" bedeute in keinem Fall eine Verlängerung. Dies ginge gar nicht, da die Wehrpflicht die Voraussetzung sei. Ziel sei es, ein Angebot zu machen und Einrichtungen verschiedener Art einzubeziehen. Eine Förderung solle ermöglicht werden, um diese Dienste attraktiver zu machen. |