GESETZLICHE NEUREGELUNG BIS JAHRESENDE 2000 NOTWENDIG Leistung der betrieblichen Altersversorgung angleichen(in) Die Bundesregierung will das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/4363) vorgelegt, der am 26. Oktober an den Innenausschuss überwiesen wurde. Sie kommt damit der Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) nach, bis zum Ende des Jahres 2000 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die eine Schlechterstellung bei vorzeitigem Ausscheiden von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu Arbeitnehmern in der gewerblichen Wirtschaft weitgehend ausschließt. Nach dem bisherigen Gesetz von 1974 war der Fortbestand und die Höhe von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden abweichend von den für die Privatwirtschaft geltenden Vorschriften geregelt. Das BVG hatte mit seinem Urteil vom 15. Juli 1998 entschieden, die bisherigen Regelungen seien unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und dem Artikel zur Berufsfreiheit. Bei der Umsetzung der Gesetzesänderung wird es laut Begründung zu Mehrkosten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und den kommunalen Zusatzversorgungskassen kommen. Die Höhe dieser Mehrkosten lasse sich gegenwärtig nicht abschätzen. Dem Urteil zufolge könnten bei einer Neuregelung die Folgen der Unvereinbarkeit für die Vergangenheit eingegrenzt werden, um Haushaltsbelastungen und unangemessenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Ungewiss ist es laut Regierung, ob und inwieweit die durch den Gesetzentwurf vorgenommene Änderung die Häufigkeit eines vorzeitigen Ausscheidens von Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Dienst beeinflussen wird. |