BUNDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ERLÄUTERT 17. TÄTIGKEITSBERICHT
Informationsgesellschaft durch das Arbeitsrecht flankieren
(in) Einstimmig angenommen hat der Innenausschuss am 14. Februar eine Entschließung zum 17. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfD) für die Jahre 1997 und 1998 ( 14/850), deren Schwerpunkte in der vorangegangenen Sitzung eingehend diskutiert worden waren.
So hatte die SPD bereits am 7. Februar erklärt, sie begrüße die Ankündigung der Regierung, noch in dieser Legislaturperiode ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vorzulegen, das auch die Entwicklung der Informations- und Kommunikationsgesellschaft arbeitsrechtlich flankiert. Danach sei auch eine neue Datenschutzverordnung für Postdienst-Unternehmen zu erlassen und eine Nachfolgeregelung für den Datenschutz im Fernmeldeanlagengesetz (FAG) vorzulegen.
Bestärkt werden soll die Bundesregierung darin, bei der Durchsetzung von Verbreitungsverboten im Internet nur Regelungen vorzusehen, die auf die Anbieter als Verantwortliche für die Verbreitung abzielen. Kritik übte die SPD an der späten Beratung des 17. Tätigkeitsberichts.
Verzögerung war nützlich
Die CDU/CSU hatte dargelegt, im Berichterstattergespräch habe Einigkeit darüber bestanden, die Beratungen zeitnah zu führen. Die Vertagung in der letzten Sitzung habe sich aber angesichts der Stellungnahme der Bundesregierung vom 2. Februar 2001 als sehr nützlich erwiesen. So habe sich einiges erledigt. Die Grundsatzfragen würden erst bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Tragen kommen. Auch erklärte die Union, Datenabgleiche sollten vorsichtig gehandhabt werden, jedoch nicht ausgeschlossen sein. Inhaltlich stimme man der von der SPD vorgestellten Beschlussempfehlung zu.
Bündnis 90/Die Grünen hatten auf das Hinterlassen von Datenspuren bei der Nutzung des Internets verwiesen. Dies stelle neue Anforderungen an den Datenschutz. Insgesamt sei ein Modernisierungsschub notwendig. Im Spannungsfeld zwischen Überwachung verbotener Internet-Inhalte und aktiver Teilnahme an moderner Kommunikation sei anzustreben, dass sich Nutzer und Verbraucher als eigene Datenschützer verstehen. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie sei ein erster wichtiger Schritt.
Die F.D.P. hatte die Verzögerung der Beratungen auch selbstkritisch gesehen. Doch durch das Berichterstattergespräch im Zusammenwirken mit dem BfD und dem Innenministerium sei man bei der Klärung datenschutzrechtlicher Probleme weit voran gekommen. Die Stellungnahme der Regierung wurde begrüßt, da sie die Problematik nicht nur allgemein durchleuchte, sondern auch viele Anregungen enthalte. Der Empfehlung stimme man zu. Konkret fragte die F.D.P. nach Terminen zur Neufassung des FAG. Die bisherige Regelung sei befristet gewesen und ausgelaufen. Ein weiteres Mal dürfe die Regierung den Termin nicht verschieben.
Die PDS hatte das Handeln der Regierung als unbefriedigend bezeichnet. Die jetzige Handhabung des Bundesverfassungsgesetzes werde von BfD und dem Bundesverwaltungsgericht zu Recht zu kritisiert. Die Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz dürfe nicht erweitert werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob hatte zuvor seinen Bericht als Grundlage für das Berichterstattergespräch im November 2000 und die Beschlussempfehlung bezeichnet.
Er machte darauf aufmerksam, dass sich der datenschutzrechtliche Schwerpunkt immer mehr erweitere und verstärkt in den nichtöffentlichen Bereich vordringe. Diese Erkenntnis läge auch den europäischen Richtlinien zugrunde. Hinsichtlich der Chancen und"eben auch Gefahren für personenbezogene Daten" durch neue Technologien und Internet müssten staatliche Eingriffe mit Kontrollmechanismen versehen werden. Zum Datenabgleich im Rahmen des FAG müsse es eine Nachfolgeregelung geben. Dazu habe die Verlängerung bis Ende 2001 datenschutzrechtliche Verbesserungen erbracht. So sollten nicht mehr erforderliche Unterlagen zur Strafverfolgung unverzüglich vernichtet und Betroffene benachrichtigt werden, sofern nicht die Störung eines Ermittlungsverfahrens vorliege.
Daten schneller löschen
Zur Haltung der Landesdatenschutzbeauftragten bei der Nutzung von Internet erläuterte Jacob, man sei sich darin einig, Bestandskunden oder Daten nicht vorrätig zu halten. Auch die Beschlussempfehlung zeige diese Richtung auf. Beim Datenabgleich im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes müsse der jetzige Gesetzgeber die Vorgaben leisten. Auch hier sehe er eine positive Entwicklung gegenüber der früheren Auffassung des Arbeitsministeriums, wonach die Verwaltung dies allein bestimmen könne.
Für den nichtöffentlichen Bereich müsse ein Datenschutzkonzept entwickelt werden, bei dem Selbstregelungsmechanismen der Wirtschaft als Ergänzung staatlicher Rahmenvorgaben nötig seien. Die Bundesregierung hatte betont, man habe die Problematik im Verfassungsschutzbereich erkannt und halte sich schon jetzt an die gerichtlichen Urteile. Ergebnisse zu dem vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen FAG-Gutachten sollten bis März, ein Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorliegen.