Übergangsregelungen im Führerscheinrecht abgelehnt
(vb) Für das seit dem 1. Januar 1999 gültige neue Führerscheinrecht sollen keine Übergangsregelungen eingeführt werden. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses lehnten mit der Koalitionsmehrheit und gegen das Votum der anderen Fraktionen einen Antrag der F.D.P. ab ( 14/2370), wonach Ausnahmen für das Führen von Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeugen geschaffen werden sollten. Außerdem sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Liberalen prüfen, in welchem Umfang kleine und mittelständische Betriebe durch die Umstellung des Führerscheinrechts belastet würden und mit dem Bericht Vorschläge für entlastende Übergangsregelungen vorlegen.
SPD und Bündnisgrüne argumentierten, dass die geforderte Übergangsregelung gegen EU-Recht verstieße und darüber hinaus für eine solche Übergangsregelung keine Notwendigkeit bestehe. Wenn einem bestimmten Personenkreis das Führen von Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen abweichend von der geltenden Rechtslage erlaubt würde, wäre dies EU-rechtswidrig.
Die Antragsteller erklärten, zwischenzeitlich habe sich das Problem zwar etwas entspannt, weil viele, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei den betroffenen Hilfsorganisationen begonnen hätten, noch im Besitz des alten Führerscheins der Klasse Drei seien. Zunehmen werde nun aber auch die Zahl derer, die nur den neuen Führerschein B hätten und dann bei der Feuerwehr und bei den Hilfsdiensten nicht alle Fahrzeuge führen dürften. Daher müsse entweder auf Kosten der Organisationen der Führerschein C 1 erworben werden oder es bleibe bei einem eingeschränkten Einsatz.
Die Abgeordneten der CDU/CSU und PDS schlossen sich im Ausschuss der Argumentation der Liberalen an.