INITIATIVE DER BUNDESREGIERUNG
Steuergesetze auf den Euro umstellen
(fi) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines zwölften Euro-Einführungsgesetzes ( 14/6143) vorgelegt, in dem Steuersätze und Beträge in den Verbrauchsteuergesetzen und im Finanzverwaltungsgesetz ab Januar 2002 auf Euro umgestellt werden sollen.
Im Einzelnen werden das Tabaksteuergesetz, das Biersteuergesetz 1993, das Gesetz über das Branntweinmonopol, das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen, das Mineralölsteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz, das Stromsteuergesetz, das Finanz- und das Zollverwaltungsgesetz geändert. Auf Grund einer EU-Richtlinie muss die Tabaksteuer auf Zigaretten mindestens 57 Prozent des Kleinverkaufspreises der gängigsten Preisklasse ausmachen, was hier zu Lande noch unterschritten werde, so die Regierung. Daher müsse die Zigarettensteuer zum 15. Februar 2002 erhöht werden. Der Bundesrat moniert die geplante Umstellung des Biersteuersatzes von derzeit 1,54 DM pro Hektoliter auf 0,78 Euro und verlangt, stattdessen 0,787 Euro anzusetzen. Die Umstellung des Steuersatzes führe für die Länder zu "nicht hinnehmbaren" Steuerausfällen, heißt es zur Begründung. Die Regierung hat in ihrer Gegenäußerung keine Bedenken gegen einen Biersteuersatz mit drei "Nachkommastellen". Der Bundestag überwies den Entwurf am 31. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss.