EINRICHTUNG UND NUTZUNG SO GENANNTER
"Gewalttäterdateien" erläutert
(in) Die Einrichtung und Nutzung von Dateien "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter links" sowie Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt seit dem 20. Februar 2001. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6990) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6911).
Die Einrichtung dieser Dateien ist danach auf der Innenministerkonferenz (IMK) vom 24. November 2000 beschlossen worden. Um kontrollierenden Polizeibeamten des Bundes und der Länder einen schnellen Zugang zu ermöglichen, ist für alle drei Dateien eine Sofortanforderung des BKA-Präsidenten erfolgt.
Das Bundesinnenministerium hat laut Antwort mit Schreiben vom 9. Februar 2001 die Anhörung des Bundesbeauftragen für den Datenschutz eingeleitet. Das Anhörungsverfahren habe bisher noch nicht abgeschlossen werden können. Auf Grund der IMK-Beschlüsse enthielten alle Dateien Erkenntnisse über "Beschuldigte", "rechtskräftig Verurteilte" sowie "Personen, die zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen wurden, Platzverweise erhielten und deren Personalien im Rahmen solcher Anlässe festgestellt wurden". Ebenfalls erfasst würden "Personen, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden". Darüber hinaus lasse das BKA-Gesetz ausdrücklich die Speicherung von Informationen über Personen zu, wenn die Annahme gerechtfertigt sei, dass diese Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen würden.