Blickpunkt
09/2001
Zuordnungsverfahren örtlich konzentrieren
(re) Die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren soll durch Rechtsverordnung örtlich konzentriert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/7035) zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes vor.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109040b