AUSSCHUSS
Gleichstellungsgesetz für Privatwirtschaft abgelehnt
(fa) Die Bundesregierung soll den Entwurf eines Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vorlegen, das für Betriebe gültig ist, auf die das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet, forderte die PDS in einem Antrag ( 14/6032). Diesen hat der Familienausschuss am 17. Oktober mehrheitlich gegen die Stimmen der PDS abgelehnt. Mit dem Gesetz sollten nach dem Willen der Fraktion Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet werden, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese müssten je nach Beschäftigtenzahl ganz oder teilweise von ihren Aufgaben freigestellt werden und sämtliche personellen, sachlichen und räumlichen Mittel sowie alle notwendigen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten.
Als weitere gesetzlich zu bestimmende Maßnahmen nannte die PDS verbindliche Gleichstellungspläne für Unternehmen ab 100 Beschäftigten sowie die Schaffung eines transparenten und diskriminierungsfreien Einstellungs- und Beförderungsverfahrens und Quotierungsregelungen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen.
Mit Verbandsklagerecht Sanktionen ermöglichen
Daneben sollten das Betriebsverfassungsgesetz im Sinne einer Gleichstellung geändert, effektive Sanktionen durch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände geschaffen und die Individualrechte bei Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und bei Lohndiskriminierung verbessert werden. Vorgesehen werden sollte auch die Schaffung einer nationalen Gleichstellungskommission, die Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Subventionen an Frauenfördermaßnahmen oder die gleichmäßige Verteilung der Mutterschutzkosten auf alle Betriebe.