Statistik im Handel und Gastgewerbe neu geordnet
(fi) Der Bundestag hat am 19. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5813) zur Neuordnung der Statistik im Handel und Gastgewerbe angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/7152) vom 17. Oktober. Ziel ist es, mit dem neuen Handelsstatistikgesetz die deutschen Vorschriften im Handel und Gastgewerbe mit den europäischen Statistikanforderungen in Einklang zu bringen.
Verschiedene EU-Verordnungen verlangen nach Regierungsangaben, dass Strukturmerkmale und Konjunkturerhebungen an alle Bereiche des Handels angepasst und die europäischen Klassifikationen der Wirtschaftszweige übernommen werden. Informationsanforderungen der EU, des Bundes, der Länder und anderer "Bedarfsträger" werden berücksichtigt, mehrfache Befragungen der Unternehmen in Handel und Gastgewerbe aber vermieden. Gestrichen wurden die mehrjährlich erhobene Umsatzaufgliederung nach Abnehmer- oder Lieferantengruppen im Handel, die mehrjährlich erhobene Sortimentsstruktur im Gastgewerbe sowie die vierjährliche Kostenstrukturstatistik. Eine Handels- und Gaststättenzählung wird nur noch als Optionslösung genannt.
Ermächtigung erweitert
Im Finanzausschuss schlugen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, eine vom Bundesrat empfohlene Erweiterung der Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufzunehmen. Dadurch wird ermöglicht, dass auch bei kleineren Unternehmen bei Fragen von besonderem Interesse Erhebungen vorgenommen werden können. Dies gelte etwa für Fragen, welche die Nutzung von 630-DM-Beschäftigungsverhältnissen in kleinen Unternehmen oder den Ladenschluss betreffen. Nach Regierungsangaben wird ein Missbrauch der "relativen Unbestimmtheit" dieser Ermächtigung durch die Zustimmung des Bundesrates vermieden.