REGIERUNGSBERICHT
Sozialleistungsquote ist im letzten Jahr leicht angestiegen
(as) Die Sozialleistungsquote ist im Jahr 2001 nach vorläufigen Berechnungen von 31,9 auf 32,1 Prozent leicht angestiegen und hat somit wieder den Wert aus dem Jahre 1996 erreicht. Dies geht aus dem Sozialbericht 2001 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 14/8700) vorgelegt hat. Den Anstieg führt die Bundesregierung zum größten Teil auf die schwache Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes im vergangenen Jahr zurück.
Die Pro-Kopf-Ausgaben beliefen sich den Angaben zufolge in den alten Ländern im vergangenen Jahr auf 15.813 DM. Dies bedeute einen Zuwachs von 2,5 Prozent. Für die alten Länder betrug dieser Wert für 2001 voraussichtlich 15.642 DM und wäre somit um 3,7 Prozent gestiegen.
Mit Blick auf die Sozialleistungsquote heißt es, in der mittelfristigen Vorausschau von 2001 bis 2005 würden die Leistungen der Sozialbudgets in Deutschland insgesamt um 2,5 Prozent jährlich von rund 1.298 Milliarden DM auf rund 1.432 Milliarden DM ansteigen (732 Milliarden Euro). Diese Steigerung liege um 0,3 Punkte niedriger als der Wert der Jahre 1995 bis 2001. Die Leistungen stiegen damit deutlich verhaltener an als das normale Bruttoinlandsprodukt. Dies nehme im gleichen Zeitraum unter den Annahmen der Regierung jährlich um knapp vier Prozent zu.
Ausgaben für Alte machen Löwenanteil aus
Die Ausgaben für Alte und Hinterbliebene machen laut Unterrichtung mit 489,9 Milliarden DM und 38 Prozent den wesentlichen Anteil des Sozialbudgets im Jahre 2001 aus. Der zweitwichtigste Bereich ist demnach Gesundheit mit 34 Prozent, gefolgt von Ehe und Familie mit 15 Prozent und die Beschäftigung mit 9 Prozent. Derzeit seien gut 66 Prozent der im Sozialbudget beschriebenen Leistungen Einkommensleistungen.
Zum Themenbereich Arbeit und Beruf heißt es in der Unterrichtung, die Arbeitslosigkeit sei in den Jahren 1998 bis 2001 kontinuierlich zurückgegangen. Grund dafür sei eine kräftige Zunahme der Erwerbstätigkeit, woraufhin die Zahl der Arbeitslosen um 533.000 auf 3,85 Millionen gesunken sei. Zuvor sei die Arbeitslosigkeit seit 1991 mit Ausnahme von 1995 stetig gestiegen. Der deutliche Unterschied zwischen dem Anstieg der Erwerbstätigkeit und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit beruhe zum größten Teil darauf, dass viele Personen, die zuvor nicht arbeitslos registriert gewesen seien (Hausfrauen, Schüler, Rentner) eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hätten, schreibt die Regierung.
Europäische Sozialpolitik um Mindeststandards bemüht
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Exekutive laut Unterrichtung in diesem Bereich das Job-AQTIV-Gesetz, die Intensivierung der Arbeitsvermittlung und Beratung, die berufliche Weiterbildung und Jobrotation sowie die Ausweitung der Arbeitnehmerüberlassung.
Die europäische Sozialpolitik ist laut Unterrichtung von Bemühungen geprägt, soziale Mindeststandards weiter auszubauen. Außerdem gehe es darum, im Bereich des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes vor allem die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Bekämpfung von Diskriminierungen zu verwirklichen. Auch solle eine europäische Sozialagenda mit den sozialpolitischen Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre erarbeitet werden. Von diesen Bemühungen würden auch die Erweiterungsverhandlungen der EU geprägt.