PDS-ANLIEGEN ZURÜCKGEWIESEN
Keine Grundsicherung für die Arbeitslosenversicherung
(as) Für die Arbeitslosenversicherung soll keine Grundsicherung eingeführt werden. Damit sollten im Bedarfsfall die Lohnersatzleistungen bis zum Existenzminimum zu einer Grundsicherung in der Arbeitslosenversicherung aufgestockt werden. Dies hatte die PDS in einem Antrag gefordert ( 14/7298), den der Bundestag mit großer Mehrheit am 26. April auf Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses ( 14/8662) abgelehnt hat.
Die Antragsteller hatten ihr Anliegen damit begründet, dass eine solche Grundsicherung den registrierten Arbeitslosen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten könnten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gegeben werden könnte. Damit wäre die finanzielle Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes aus einer Hand und ohne überflüssige Doppelverwaltung gewährleistet.
Für die SPD würde ein solcher Schritt zu einer unzulässigen Vermischung des Versicherungsprinzips in der Arbeitslosenversicherung mit dem Fürsorgeprinzip führen. Dies widerspreche dem Grundprinzip der Arbeitslosenversicherung, nur das Arbeitsentgelt für einen befristeten Zeitraum zu ersetzen und dem Arbeitslosen einen Anreiz zu geben, schnellstmöglich eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Auch die FDP bezeichnete die Idee als ein völlig falsches Signal und glaubt, dass eine solche Reform zu Verstetigung von Arbeitslosigkeit führen würde. Die Fraktion hält es für viel wichtiger, Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammenzulegen, um die Verwaltungseffizienz zu steigern und Kosten zu verringern. Die Bündnisgrünen verwiesen auf laufende Modellvorhaben, wonach eine notwendige Reform der Sozial- und Arbeitslosenhilfe nicht darin bestehen könne, eine entsprechende Grundsicherung einzuführen. Die PDS habe ihren Antrag nicht durchdacht und sei populistisch vorgegangen. Für die PDS würde mit der Einführung einer Grundsicherung jeder Anreiz für Arbeitslosenhilfeempfänger beseitigt, sich selbst um eine Beschäftigung zu bemühen.