AUSSCHUSS FÜR MENSCHENRECHTE UND HUMANITÄRE HILFE
Abgeordnete erneuern Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei
(mr) Änderungen in der türkischen Verfassung sowie Menschenrechtsverletzungen in der Türkei waren Gegenstand eines Gesprächs des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit dem türkischen Unterstaatssekretär Serif Ünal am 17. April.
Dieser informierte den Ausschuss darüber, dass im vergangenen Jahr etliche Verfassungsänderungen vorgenommen worden seien, um türkisches Recht an EU-Standards anzupassen. So habe man das Recht auf die Unantastbarkeit der Wohnung etwa durch Regelungen gesichert, denen zufolge Wohnungsdurchsuchungen nur nach Vorlage einer schriftlichen Anordnung erfolgen dürften. Auch sei die Todesstrafe bei gewöhnlichen Straftaten abgeschafft worden und gelte nun nur noch bei terroristischen oder Straftaten im Kriegsfall.
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Unbequemen Fragen stellte sich Serif Ünal (links) am 17. April, als der türkische Unterstaatssekretär über die Menschenrechtslage seines Landes im Menschenrechtsausschuss des Bundestages Auskunft gab; im Bild mit der Ausschussvorsitzenden Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen).
Die Abgeordneten des Bundestages erneuerten ihre Kritik an dem Fortbestehen der Todesstrafe. Ünal räumte ein, dass sich die türkische Regierung darüber im Klaren sei, dass ein EU-Beitritt der Türkei durch die nach wie vor geltende Todesstrafe behindert werde. Diese ganz abzuschaffen werde aber einige Zeit beanspruchen, sagte der Unterstaatssekretär. Während die Verfassungsänderungen als "kleine, aber richtige Schritte" gewürdigt wurden, äußerten die Abgeordneten ihren Unmut und Ernüchterung über die langsame Wandlung eines so modernen Staates wie der Türkei in Menschenrechtsfragen. Dabei prangerten sie die zum Teil große Kluft zwischen Verfassungstheorie und -praxis an. Zur Sprache kamen neben den Haftbedingungen in übervollen Gefängnissen und der Praxis von Folter auch die eingeschränkte Meinungsvielfalt sowie die Situation im Südosten des Landes.
Die Koalitionsfraktionen brachten ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass nach einem Gespräch einer türkischen Menschenrechtsexpertin mit der deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) gegen die Menschenrechtsexpertin strafrechtlich ermittelt werde. Ünals Worten zufolge haben sich die Haftbedingungen bereits verbessert. So habe man Kontrollräte eingesetzt, die jederzeit Zugang zu den Gefängnissen des Landes hätten, um sich über die Bedingungen vor Ort zu informieren. Auch hätten Häftlinge nun die Möglichkeit, Aufenthaltsräume bis zu zehn Stunden pro Woche zu nutzen.
Zur Situation im Südosten des Landes machte Ünal deutlich, dass in den vier kurdisch dominierten Teilen des Landes noch der Ausnahmezustand gelte und eine Änderung nicht abzusehen sei. Begründet hat er den Zustand mit bewaffneten Banden. Dazu würde das Parlament alle vier Monate über die Situation beraten.