Steuerbegünstigung für Notstromanlagen einführen
(fi) Mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes ( 14/8711) will die Bundesregierung unter anderem eine Steuerbegünstigung für Notstromanlagen einführen. Der Bundestag hat den Entwurf am 18. April zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss beschloss am 24. April, dazu Experten in einer Anhörung am 15. Mai zu befragen.
Die Mineralölsteuerbegünstigung für Anlagen, in denen nur Strom oder Wärme gewonnen wird, sei 1992 mit einer zehnjährigen Übergangsfrist abgeschafft worden, heißt es. Die Übergangsfrist sei Ende 2001 abgelaufen. Seither kämen nur noch Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in den Genuss der Steuerbegünstigung. Damit werde die Verwendung steuerbegünstigter Mineralöle (in der Regel gekennzeichnetes leichtes Heizöl mit einem Steuersatz von 12 Pfennig pro Liter) auch für Notstromanlagen ausgeschlossen, obwohl diese Anlagen nicht auf umwelt- und energiepolitisch förderungswürdige KWK umgestellt werden könnten. Die Anlagen müssten mit Dieselkraftstoff betrieben werden, bei dem der Steueranteil 68 Pfennig pro Liter beträgt.
Aufwand vermeiden
Die Umstellung habe bei den Betroffenen zu großen Schwierigkeiten geführt. So müssten bei Anlagen, die bisher aus dem Tank der Heizungsanlage mit Heizöl versorgt wurden, eigene Tankanlagen für den Dieselkraftstoff errichtet werden. Notstromanlagen erfüllten vielfach Sicherungsfunktionen für Mensch und Umwelt, etwa in Krankenhäusern, Flugleitzentren und Kernkraftwerken. Durch die jetzt vorgeschlagene Fortsetzung der Steuerbegünstigung für die Notstromanlagen würden aufwendige Umstellungen in diesen Einrichtungen und in vielen Unternehmen vermieden. Darüber hinaus sollen die im Gesetz noch nicht auf Euro umgestellten Steuersätze und Beträge angepasst werden.