Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr erleichtert
(wi) Meldeerleichterungen im Kapital- und Zahlungsverkehr stehen im Mittelpunkt einer Verordnung der Bundesregierung ( 14/8712), durch die die Außenwirtschaftsverordnung geändert wird.
Wie die Regierung erläutert, führt die Einführung des Euro-Bargeldes darüber hinaus dazu, dass die Pflicht der Banken, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr die Umsätze mit den bisherigen Währungen der Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion zu melden, entfällt. Die Genehmigungspflicht für langfristige Erd- gaseinfuhrverträge bei Zugängen aus EU-Ländern wird aufgehoben. Weitere Änderungen betreffen den Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung in den vereinfachten Anmeldeverfahren sowie den Nachweis des Warenursprungs. Änderungen werden außerdem auf dem Agrarsektor vorgenommen. Die Außenwirtschaftsverordnung wird an neue Kontrollvorschriften der EU für frisches Obst und Gemüse angepasst. Die Regierung erwartet insgesamt erhebliche Kostensenkungen für die Wirtschaft.
Mit einer weiteren Verordnung ( 14/8740) zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) hat die Regierung die Ausfuhrliste an die beschlossenen Änderungen der "Gemeinsamen Liste" der EU für Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck (so genannte Dual-use-Güter) angepasst. Die Änderungen ergeben sich nach Regierungsangaben aus den Beschlüssen der internationalen Exportkontrollregime.