Beförderungsgesetz vereinfachen
(vb) Das Personenbeförderungsgesetz soll vereinfacht werden, um eine doppelte Genehmigungserfordernis abzuschaffen. Dieses stelle in der Praxis vor allem für kleinere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe eine Schwierigkeit dar, heißt es in einem Gesetzentwurf der Koalition ( 14/6434), den der Bundestag am 18. April bei Enthaltung der Union in geänderter Fassung auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 14/8354) angenommen hat.
Veranstalter von Jugenderholungs- und Jugendbegegnungsveranstaltungen seien nach geltenden Regelungen "Unternehmer" nach dem Personenbeförderungsgesetz und benötigten somit eine Genehmigung. In Zukunft sollen bestimmte Veranstalter von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden, wenn sie gegenüber den Teilnehmern einer von ihnen angebotenen Ausflugsfahrt oder Ferienreise deutlich machten, dass die Fahrten von einem Unternehmer des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs vorgenommen würden.
Nach den Worten der SPD wird mit dem Entwurf lediglich das Genehmigungserfordernis geändert und nicht das Verfahren. Dem widersprach die CDU/CSU, die die Zustimmung des Bundesrates verlangte. Mit einer Zustimmungspflicht der Länderkammer werde man dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen, hieß es. Die FDP hob hervor, dass der Entwurf vor allem eine Vereinfachung für kleine Vereine vorsehe.