Auch Private sollen ökologischen Landbau kontrollieren können
(vs) Der Bundestag hat am 26. April einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus ( 14/8768) in der Fassung von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 24. April ( 14/8906).
Die Öko-Verordnung der EU eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kontrollen der Betriebe des ökologischen Landbaus nicht nur von den zuständigen Behörden, sondern auch von zugelassenen privaten Stellen kontrollieren zu lassen. Mit dem Gesetz wird die Verordnung in deutsches Recht übertragen.
"Bundesweite Zulassung"
In Deutschland bleiben die Kontrollen in weiten Teilen privaten Stellen vorbehalten. Damit wird eine in der überwiegenden Zahl der Länder bereits praktizierte Aufgabenerledigung durch Private festgeschrieben. Dieses Verfahren bietet laut Regierung die Möglichkeit zu einer länderübergreifenden Tätigkeit der Kontrollstellen. Ihre Zulassung wird von einer einzigen Stelle und grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet erteilt, wobei die Länder für die Überwachung zuständig bleiben. Um die Verbraucher vor missbräuchlicher Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung für Erzeugnisse im Sinne der Öko-Verordnung zu schützen, enthält der Entwurf auch Straf- und Bußgeldtatbestände.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme unter anderem ein Sanktionsinstrument der Behörden vermisst, wenn eine Kontrollstelle ihren Pflichten wiederholt nicht ausreichend nachkommt, und eine Pflicht der Kontrollstellen, Verfehlungen der Betriebe in Berichten festzuhalten, gefordert. Die Regierung hatte dem wie den meisten Vorschlägen des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zugestimmt.